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Gemeinsame Erklärung der Tarifpartner in der Zeitarbeit

Berlin/18.12.2009. Im Hinblick auf die Diskussionen über die Wirksamkeit der Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) haben sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), die Bundesvereinigung der Deutschen Dienstleistungsunternehmen (BVD), die CGZP, sowie die christlichen Gewerkschaften DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) und medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft e.V. zu nachfolgender gemeinsamen Erklärung verständigt:

Nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg den Gewerkschaften die Tarifzuständigkeit für die Zeitarbeit im Rahmen ihrer allgemeinen Zuständigkeit anerkannt hat, haben die Mitglieder der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften CGZP einerseits und die Tarifpartner auf Arbeitgeberseite AMP und BVD andererseits heute in Berlin beschlossen:

  1. Die Mitgliedsgewerkschaften der CGZP bestätigen ausdrücklich die von dieser bisher abgeschlossene Tarifverträge und halten an der Rechtsbeschwerde fest.
  2. Die Tarifpartner nehmen unverzüglich Tarifverhandlungen zum Abschluss neuer Tarifverträge zwischen Einzelgewerkschaften des CGB und der CGZP einerseits und den Arbeitgeberverbänden andererseits auf, um unabhängig vom Ausgang des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht den Beschäftigten und Betrieben Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  3. Die Tarifpartner verurteilen übereinstimmend die jüngst bekannt gewordenen Missbräuche unter dem Deckmantel der Zeitarbeit.

Berlin, den 17. Dezember 2009

CGZP – Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
CGB – Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands
AMP – Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister
BVD – Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen

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