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Neuer Tarifvertrag schließt konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung aus

CGZP und AMP verständigen sich auf neues Tarifvertragswerk

Berlin, 12. Februar 2010. Am 11. Februar 2010 hat sich die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) und PSA mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Ein neuer Manteltarifvertrag soll rückwirkend zum 01. Januar 2010 in Kraft treten. Ein neuer Entgelttarifvertrag wurde mit Inkrafttreten zum 01. Juli 2010 vereinbart. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 01. März 2010 verständigt.

Im Verhandlungspaket bestätigten die Vertragsparteien, dass Missbrauch, wie er im Falle Schlecker öffentlich diskutiert wurde, zukünftig nicht mehr möglich ist. Die Anwendung der Tarifverträge zwischen AMP und CGZP für konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung wird ausgeschlossen.

Die CGZP konnte in den Entgelten durchsetzen, dass zum 01. Juli 2010 in den westdeutschen Bundesländern mindestens 7,60 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern 6,40 Euro in der Stunde zu zahlen ist. Die Lohnerhöhung im Westen beträgt linear 3,4 Prozent und im Osten 4,1 Prozent zum 01. Juli 2010. Absenkungsmöglichkeiten in der Probezeit werden ersatzlos abschafft. Verrechnungsmöglichkeiten, wie sie die Zeitarbeitstarifverträge des DGB zulassen, sieht der neue Tarifvertrag nicht vor.

Im Vergleich zum kürzlichen Abschluss des DGB ist dieser Abschluss ein gutes Ergebnis. Denn der DGB hat aufgrund von Verrechnungsmöglichkeiten gerade einmal 6,61 Euro im Westen und 5,75 Euro im Osten durchgesetzt. „In den westdeutschen Bundesländern liegen wir bei den Helfern damit einen Euro über dem Billigheimertarifvertrag des DGB,“ so Gunter Smits, Verhandlungsführer der CGZP.

Außerdem vereinbarten die Tarifvertragsparteien, dass für die Metall- und Elektroindustrie auf alle Entgelte ein Zuschlag von 0,40 Euro je Stunde zu zahlen ist.

Schließlich haben sich die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Ablehnung zu einem Zeitarbeitsmindestlohn aufzugeben und mit der CGZP und den anderen Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen zu treten. „Das war für uns sehr wichtig, denn mit der Freigabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Osteuropa im kommenden Jahr ist ansonsten gerade in der Zeitarbeit mit einem neuen Lohndruck zu rechnen,“ so Gunter Smits. Ziel ist es einen Mindestlohntarifvertrag zu verhandeln, der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. „Wir unterstreichen damit auch gegenüber der Politik unseren Willen, um eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Die Blockadehaltung des DGB muss jetzt auch dieser Frage aufgegeben werden

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