CGZP und AMP vereinbaren Sonderregelungen für notleidende Zeitarbeitsunternehmen
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) hat mit dem
Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) eine Vereinbarung getroffen, um
Zeitarbeitsunternehmen ein wenig helfen zu können, die aufgrund der Wirtschaftskrise in eine
existenzbedrohliche Situation geraten sind.
Bis zum 31. Juli 2009 konnten Zeitarbeitsunternehmen Anträge an beide Tarifvertragsparteien
richten, um die zum 01. Juli 2009 vereinbarte Lohnerhöhung (im Westen von 2,0 %, im Osten von
2,5%) befristet auszusetzen. Längstens kann von dieser Lohnerhöhung bis zum 31. Dezember 2009
befreit werden. Ab dem 01. Januar 2010 wird diese in jedem Fall wirksam.
Den Anträgen müssen der AMP und die CGZP zustimmen. Die Zustimmung muss bis zum 10.
August erfolgen. Ansonsten wird von der Lohnerhöhung nicht befreit. Die Fristen mussten so gesetzt
werden, damit die Unternehmen für die Gehaltsauszahlung für den Monat Juli 2009, die
erfahrungsgemäß Mitte August erfolgt, Rechtssicherheit haben.
Die Antragssteller müssen ihren Antrag begründen, ein Testat von einem Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer beifügen, das wirtschaftliche Notlage des Zeitarbeitsunternehmens bestätigt, sowie
einen Jahresabschluss von 2008 und ein Dokument, das die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
aktuell beschreibt.
Darüber hinaus hat sich die CGZP vorbehalten Informationen einzufordern, welche Kunden das
Zeitarbeitsunternehmen hat und welche Stundenverrechnungssätze mit diesen Kunden vereinbart
worden sind. Schließlich hat sich die CGZP Kenntnisse über die Zahl der Mitarbeiter und ihre
fachliche Verwendung beschafft.
AMP und CGZP haben unabhängig voneinander über die eingegangenen Anträge beraten und
jeweils ein Votum formuliert. Die CGZP hat weitere Recherchen vorgenommen, sofern sie aus den
vorgelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei über Ablehnung oder Zustimmung entscheiden konnte. Dies
ist nur für die zweifelhaften Fälle geschehen, nicht für jene, bei denen sich eine Ablehnung bereits
aus den vorgelegten Unterlagen ergab.
Insgesamt sind knapp 40 Anträge bei AMP und CGZP eingegangen, die sorgfältig geprüft worden
sind. AMP und CGZP haben über die Ergebnisse ihrer getrennten Prüfungen am 07. August 2009
gemeinsam beraten. Sie erteilten gemeinsam zu zwölf Anträgen ihre Zustimmung, alle anderen
Anträge sind aus unterschiedlichsten Gründen abgelehnt worden. Jede Prüfung wurde individuell
durchgeführt und aufgrund einheitlicher Parameter, sowie besonderer Umstände und Umfeldfaktoren
des einzelnen Unternehmens beschieden.
Die Möglichkeit, die Lohnerhöhung auszusetzen ist für kein anderes Unternehmen gewährt worden.
Neuanträge werden nicht mehr bearbeitet, weil verfristet eingereicht. Gleiches gilt für Antragsteller,
die für ihre fristgerecht eingereichten Anträge Unterlagen nachreichen oder nachgereicht haben, um
ihre Anträgen besser zu begründen. Damit ist das Verfahren zur Aussetzung der Lohnerhöhung bis
längstens 31. Dezember 2009 abgeschlossen.
Die Tarifvertragsparteien haben im Herbst 2004 einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag
abgeschlossen. Mit Hilfe dieses Tarifvertrages besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass
Regelungen getroffen werden können, die ein Unternehmen vor der Insolvenz retten hilft. In diesem
Fall können Notlagentarifverträge ausgehandelt werden, etc. Sofern sich Zeitarbeitsunternehmen mit
solchen Wünschen an uns wenden, werden wir uns Verhandlungen unter bestimmten
Voraussetzungen nicht verschließen. Aber auch für derartige Tarifverträge ist die Zustimmung von
AMP und CGZP notwendig.
Berlin, den 13. August 2009
Gunter Smits

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