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außer Dienst

Abfindung

Abfindung ist der vom Arbeitgeber gezahlte finanzielle Ausgleich für die Einkommenseinbuße des Arbeitnehmers, die aus dem Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag folgt.

Abmahnung

Abmahnung bezeichnet die Missbilligung des Arbeitgebers für sein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Verbunden damit ist die Androhung, im Wiederholungsfall eine Kündigung auszusprechen.

Abrufarbeit

Abrufarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, durch das der Arbeitnehmer sich verpflichtet, seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen, wobei eine bestimmte Dauer der wöchentlichen/täglichen Arbeitszeit festzulegen ist.

Abtretung

Abtretung ist ein Vertrag, durch den der Abtretende seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Sie ist formlos gültig. Der Arbeitnehmer kann seine Forderung auf die Arbeitsvergütung nicht wirksam abtreten, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.

Abwicklungsvertrag

Abwicklungsvertrag ist eine besondere Form des Aufhebungsvertrags. Er enthält Regelungen über die Rechtswirkungen des aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags beendeten Arbeitsverhältnisses.

AEntG

Arbeitnehmerentsendegesetz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Akkordlohn

Akkordlohn wird gezahlt, wenn die Höhe der Entlohnung durch das konkrete Arbeitsergebnis bzw. die konkrete Arbeitsleistung bestimmt wird. Akkordarbeit kann von einer Einzelperson oder von einer Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden.

Alkohol

Alkohol im Betrieb kann vom Arbeitgeber verboten werden. Will der Arbeitgeber ein Alkoholverbot aussprechen, kann der Betriebsrat den Abschluss einer einschlägigen Betriebsvereinbarung verlangen.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Allgemeinverbindlichkeitserklärung bedeutet, dass durch eine entsprechende Anordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unter bestimmten Voraussetzungen ein Tarifvertrag auch auf nichttarifgebundene, das heißt bisher nicht an diesen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden kann.

Altersgrenze

Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis befristet ist. Das Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anderes kann allerdings in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt werden.

Anfechtung

Anfechtung des Arbeitsvertrags hat die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge. Die Anfechtung kann insbesondere wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung erfolgen.

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist derjenige, der gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet ist.

Arbeitnehmerähnliche Personen

Arbeitnehmerähnliche Personen sind Personen, die zwar in keinem Arbeitsverhältnis stehen, die aber wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Unternehmer in bestimmten Bereichen wie Arbeitnehmer behandelt werden. Arbeitnehmerähnliche Personen sind insbesondere Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende.

Arbeitsgericht

Arbeitsgericht ist die unterste Instanz der für Arbeitsstreitigkeiten zuständigen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Arbeitskampf

Arbeitskampf ist der Oberbegriff für Aussperrung und Streik.

Arbeitsplatz

Arbeitsplatz ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss.

Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch den Arbeitsvertrag zustande kommt.

Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mit dem das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt endet. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

AÜG

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag ist zur Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses abzuschließen. Auf den Vertrag sind, soweit sich nicht aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz etwas anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.

Außertarifliche Arbeitnehmer

Außertarifliche Arbeitnehmer sind Beschäftigte, die nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst sind, der für den Arbeitgeber zur Anwendung kommt. Zu dieser Gruppe gehören häufig die Leitenden Angestellten.

Aushilfsarbeitsverhältnis

Aushilfsarbeitsverhältnis ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitsbedarfs (z.B. bei Saisonbetrieben). Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen.

Aussperrung

Aussperrung ist die Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik. Er verwehrt während eines Arbeitskampfes seines Arbeitnehmern den Zutritt zum Arbeitsplatz. Er ist damit nicht verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsvergütung zu entrichten.

Auszubildender

Auszubildender ist die Person, die zur Berufsausbildung eingestellt ist.

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Gedruckt am 20.04.2024 7:30.