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Vorwort

Die Christlichen Gewerkschaften in Deutschland arbeiten seit über 100 Jahren für das Gemeinwohl auf der Basis der christlichen Soziallehre. Seit Ihrem ersten Kongress im Jahre 1899 in Mainz haben sie einen weiten Weg zurückgelegt. Die erfolgreiche Arbeit Christlicher Gewerkschaften in Deutschland endete vor 70 Jahren mit dem Verbot aller Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten. Sie machten die Gewerkschaften zu Zwangsmitgliedern der Deutschen Arbeitsfront.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die alliierten Kontrollbehörden eine Wiederbegründung der Christlichen Gewerkschaften verhindert. Sie zogen das Modell der Einheitsgewerkschaft dem der Richtungsgewerkschaften vor.

Gegen große Widerstände konnten es die Christlichen Gewerkschaften durchsetzen, dass Gewerkschaftspluralismus in Deutschland besteht. Nur durch Wettbewerb werden Gewerkschaften zu Höchstleistungen in der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen angespornt.

Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Christlichen Gewerkschaften sind dabei im Aufwind. Die Arbeitnehmer erkennen zunehmend, dass diese eine klare Alternative zu den „Einheitsgewerkschaften“ sind.

Erstmals 1964 hatte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands Leitsätze verabschiedet, die Richtung und Ziel der Gewerkschaftsarbeit festlegten. Heute wie damals bekennt sich der CGB zu christlichen Grundsätzen als Fundament seines gewerkschaftlichen Handelns. Überkonfessionalität und Überparteilichkeit sind weiterhin wichtige Grundpfeiler seiner Arbeit.

Der CGB ist eingebunden in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung, die Monopolansprüche ablehnt und die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt geprägten Gesellschaft aus christlicher Verantwortung mitgestaltet.

 

I Selbstverständnis

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands -CGB- ist der freiwillige Zusammenschluss eigenständiger Gewerkschaften.
Der CGB erstrebt die Verwirklichung christlich-sozialer Wert- und Ordnungsvorstellungen im Arbeitsleben, in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
Der CGB handelt nach den Grundsätzen der christlichen Soziallehre und lässt sich in seinem Denken und Handeln von den Grundprinzipien der Subsidiarität und Solidarität leiten.
Der CGB bekennt sich zu einer Solidargemeinschaft, die niemand ausgrenzt und sich verantwortlich fühlt für die sozial Schwachen in der Gesellschaft.
Der CGB bekennt sich zur Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes. Die Koalitionsfreiheit ermöglicht den Arbeitnehmern die freie Wahl ihrer Interessenvertretung.
Der CGB verteidigt den Gewerkschaftspluralismus in Deutschland und Europa, denn es gehört zum Selbstverständnis einer offenen und pluralistischen Gesellschaftsordnung, Auswahlmöglichkeiten in der gewerkschaftlichen Interessenvertretung zu haben. Gewerkschaftsmonopole haben keinen Platz in der freiheitlichen demokratischen Werteordnung Europas.
Die gewerkschaftliche Vertretung christlich-sozialer Ordnungsvorstellungen erfordert eigenständige und unabhängige christliche Gewerkschaften. Das Bekenntnis zum Gewerkschaftspluralismus schließt die sachliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit mit anderen Gewerkschaften ein.
Zur Durchsetzung der Interessen seiner Mitglieder bekennt sich der CGB zum Streikrecht. Dennoch ruft er dazu auf, alle Mittel auszuschöpfen, bevor Arbeitskampfmaßnahmen eingeleitet werden.
Der CGB bejaht die sachliche Zusammenarbeit mit anderen Gruppen der Gesellschaft auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des gegenseitigen Respekts.
Die Anerkennung der Würde des Menschen als Grundwert des demokratischen Rechtsstaates schließt eine gewaltsame Interessenauseinandersetzung aus. Der CGB widersetzt sich jeglichem Extremismus.
Der CGB anerkennt und berücksichtigt in seiner Interessenvertretung das Gemeinwohl.

Die Bewahrung der Natur hat für den CGB besonderen Stellenwert. Die Erde gehört allen Menschen gemeinsam. Es bleibt ständige Aufgabe, sie zu schützen und für unsere Nachkommen zu bewahren.

 

II Staat

Der CGB bekennt sich zum freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und seinen Hoheitsrechten.

Der Staat ist für den CGB kein Selbstzweck. Die Unterstützung der Menschen bei der eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Lebens muss Ziel des staatlichen Handelns sein. Hierbei hat der Staat die Grundprinzipien der Subsidiarität zu beachten. Deshalb hat er seine Aufgaben dort zu erfüllen, wo der Mensch, nichtstaatliche Institutionen oder gesellschaftliche Gruppen nicht in der Lage sind, staatliches Handeln zu ersetzen.
Der CGB bekennt sich zur offenen und pluralistischen Gesellschaftsordnung.
Der CGB bekennt sich zum Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland.
Der CGB spricht sich für die Erhaltung der Arbeits- und Sozialgerichte als eigenständige und unabhängige Zweige der Zivilgerichtsbarkeit aus.
Der CGB befürwortet die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die internationale Staatengemeinschaft, insbesondere in die Europäische Union. Er bekennt sich zu einer föderalen EU unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.

 

III Wirtschaftsordnung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft als gesellschaftliches und wirtschaftliches Ordnungsprinzip. Sie verbindet die Vorteile einer Wettbewerbswirtschaft mit der sozialen Verpflichtung des Eigentums. Damit dienen persönliche Freiheit und Initiative gleichermaßen dem Einzelnen und dem Gemeinwohl.
Es ist das Ziel des CGB, durch erfolgreiches Wirtschaften die materiellen Lebensgrundlagen und die sozialen Notwendigkeiten der Menschen in unserem Land zu sichern. Dies ist Leitbild der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und deren Verbänden im Zuge einer vertrauensvollen Sozialpartnerschaft.
Die persönliche Leistung ist die Grundlage für eine gerechte Bewertung der Arbeit. Menschen mit geminderter Leistungsfähigkeit bedürfen der besonderen Fürsorge und Unterstützung durch Staat und Gesellschaft.
Der CGB strebt die Regelung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge an. Er bekennt sich zum Flächentarifvertrag als Instrument zur Schaffung gerechter Arbeitsbedingungen. Tarifgebundene Arbeitsverhältnisse sollen im deutschen Wirtschaftsgefüge die Regel und nicht die Ausnahme sein.
Vertrags- und Koalitionsfreiheit sind die Garantie für die Tarifautonomie und sind deshalb jederzeit zu sichern. Sie sind Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Der CGB bekennt sich zur Tarifautonomie und widersetzt sich allen staatlichen Eingriffen, die diese einschränken.
Das Handeln der Tarifpartner darf weder durch Gesetzgebung oder Regierungen noch durch die Gerichtsbarkeit eingeschränkt werden. Dies schließt das Recht der Gewerkschaften ein, ihren sachlichen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung zu bestimmen.
Aufgabe der christlich-sozialen Tarifpolitik ist es, den Arbeitnehmern einen gerechten Anteil am Sozialprodukt zu verschaffen und auf eine menschengerechte Arbeitswelt hinzuwirken.
Die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bestimmen in zunehmendem Maße die Tarifpolitik des CGB.
Der CGB befürwortet die Sozialpartnerschaft und bekennt sich zum Arbeitskampf als legitimes Mittel seiner Interessenvertretung, der nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten eingesetzt werden darf. Er schließt politische Streiks zur Durchsetzung von Interessen aus.

Folge sozialer Partnerschaft sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer im Arbeitsleben. Der CGB setzt sich für Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in Unternehmen, Betrieben und Verwaltungen ein.

Der CGB sieht in der Mitbestimmung ein Instrument, mit dem die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz unterstützt und Konflikte abgemildert werden. Der CGB erstrebt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Gremien der Mitbestimmung und dem Arbeitgeber.
Die Interessenvertreter der Arbeitnehmer in den Gremien der Mitbestimmung sind stets in freier, geheimer und direkter Wahl zu ermitteln.
Der CGB betrachtet es als vorrangige Aufgabe, den Arbeitnehmern persönliche Eigentumsbildung zu ermöglichen. Eigentum führt zu größerer Sicherheit, Selbstständigkeit, Freiheit und Verantwortungsbewusstsein und wirkt sozialen Abhängigkeiten entgegen.
Der CGB setzt sich für ein gerechtes Steuersystem ein, das sich vom Grundprinzip leiten lässt, dass alle gesellschaftlichen Gruppen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet werden.
Für den CGB hat die Bundesagentur für Arbeit neben einer effektiven Arbeitsvermittlung und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auch Aufgaben der beruflichen Qualifizierung und Beschäftigungsförderung offensiv wahrzunehmen. Private Initiativen, die diesem Ziel dienen, sind gleichrangig zu fördern.
Für den CGB gehört die Einhaltung des Sonntags als Ruhetag zu den wesentlichen Grundlagen einer christlichen Lebensordnung.
Die Erweiterung der Europäischen Union stellt diese vor große Herausforderungen, vor allem in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der CGB setzt sich für eine Angleichung der Lebensverhältnisse unter Beachtung der Besonderheiten der Mitgliedsstaaten ein.

 

IV Soziale Sicherung

Die Lebensrisiken, die der einzelne Arbeitnehmer nicht selbstverantwortlich abdecken kann, sind nach den Grundsätzen von Solidarität und Subsidiarität zu sichern. Persönliche Vorsorge und solidarische Sicherungseinrichtungen müssen gleichermaßen unter dem Schutz der staatlichen Rechtsordnung stehen.

Nach Meinung des CGB können nicht alle Lebensrisiken durch die sozialen Sicherungssysteme abgesichert werden. Jeder Einzelne ist zu größtmöglicher persönlicher Eigenvorsorge verpflichtet. In diesem Bestreben ist er durch den Staat vor allem durch die Steuergesetzgebung zu unterstützen.

Die nach Risiken gegliederte und durch die Selbstverwaltung organisierte Sozialversicherung ist die freiheitliche Alternative zur staatlichen Versorgungsbürokratie. Der CGB bekennt sich zum Erhalt der Selbstverwaltung der Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland und lehnt eine Schwächung der Selbstverwaltungsorgane durch den Staat ab.
Er fordert die demokratische Legitimation aller Vertreter in den Gremien der Selbstverwaltung durch freie, geheime und direkte Wahlen.
Als Grundsätze unseres gegliederten, solidarischen Sozialversicherungssystems gelten für den CGB:
Die beitragsbezogene Rentenversicherung beruht auf den Prinzipien des Generationenvertrags und ist durch die betriebliche und private Altersvorsorge zu ergänzen.
Die soziale Krankenversicherung muss im Krankheitsfall den medizinischen Schutz der Versicherten und ihrer Familie gewährleisten. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind auch in Zukunft beitragsfrei mit zu versichern .
Das System der nach Wirtschaftsbereichen gegliederten Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung muss erhalten bleiben.

Die Absicherung der Arbeitslosen und ihrer Familien und eine effektive Arbeitsvermittlung sind vorrangige Aufgaben der Arbeitslosenversicherung.

Die Pflegeversicherung ist als solidarische Absicherung des Pflegefallrisikos notwendig.

 

V Ehe und Familie

Ehe und Familie sind nach dem Selbstverständnis des CGB das Fundament der Gesellschaft. Deshalb setzt er sich für den besondern Schutz von Ehe und Familie in unserer staatlichen Ordnung ein.
Der CGB setzt sich aus seinem christlichen Selbstverständnis heraus für den Schutz menschlichen Lebens in allen Phasen ein. Ungeborene Kinder, Kranke, Pflegebedürftige, Behinderte und Alte bedürfen des besonderen Schutzes durch Staat und Gesellschaft.
Der CCB bekennt sich zu gleichem Recht für Frauen und Männer. Diese erbringen gleichwertige Leistungen in Familie, Gesellschaft und Arbeitswelt. Haus- und Familienarbeit verdienen gleiche gesellschaftliche Anerkennung wie jede andere Berufstätigkeit.
Mütter und Väter, die sich der Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit widmen, dürfen bei der Sicherung ihres Lebensunterhalts und ihrer Altersversorgung nicht benachteiligt werden.
Grundsätzlich müssen Frauen und Männer bei der Berufswahl und im Beruf die gleichen Chancen und die gleiche Entscheidungsfreiheit haben.

Der CGB setzt sich dafür ein, dass niemand auf Grund von Geschlecht, Herkunft, Alter oder sonstigen Eigenschaften in seiner persönlichen Entfaltung benachteiligt oder diskriminiert wird. Er kämpft insbesondere für gleiche Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen am Arbeitsplatz.

 

VI Bildung

Der CGB vertritt den im Grundgesetz verankerten Anspruch eines jeden Menschen auf Erziehung, Bildung und Ausbildung. Die Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen ist besonders zu fördern. Es sind junge Menschen zur Selbstverantwortung und Verantwortung gegenüber dem Nächsten sowie zu sozialem Handeln zu erziehen. Diesem Ziel dient auch die Vermittlung christlich-sozialer Werte im Schulunterricht.
Eine pluralistische Gesellschaft benötigt ein gegliedertes und differenziertes Schul- und Bildungswesen, in dem Schulen und Bildungsstätten in freier Trägerschaft einen gleichberechtigten Platz neben den staatlichen Bildungseinrichtungen einnehmen. Der CGB lehnt die Einheitsschule für alle ab, weil sie weder den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen junger Menschen, noch den vielfältigen Anforderungen der Gesellschaft und dem späteren Berufsleben gerecht wird.
Der CGB fordert die Anerkennung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Berufliche Aus- und Weiterbildung müssen in gleicher Weise gefördert werden wie die Hochschulbildung.
Der CGB setzt sich für das duale System der beruflichen Bildung ein. Nur die Verzahnung von Berufspraxis und Theorie ist Garant für eine qualifizierte Berufsausbildung.
Die berufliche Weiterbildung erlangt immer größere Bedeutung. Arbeitnehmer müssen ihrem Bemühen angemessen gefördert werden.
Behinderte haben Anspruch auf bestmögliche schulische und berufliche Ausbildung. Der Zugang zu den allgemeinen Bildungseinrichtungen sollte immer gegeben sein.
Gesellschaft und Wirtschaft können auf die Hochbegabten nicht verzichten. Diese brauchen eine ihnen gemäße Förderung.
In Ergänzung zu den Universitäten ist der Ausbau der Fachhochschulen und der Berufsakademien zu fördern.
Eine intensivere Verbindung von Theorie, Forschung und Praxis in den Hochschulen führt nach Auffassung des CGB zu Innovationen im gesamten Wirtschaftsbereich.
Mit Blick auf das Zusammenwachsen des europäischen Wirtschaftsraumes fordert der CGB eine stärkere internationale Vernetzung in Forschung und Lehre.

 

VII Internationale Beziehungen

Die im CGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften pflegen und unterhalten in solidarischer Verbundenheit Begegnungen und Freundschaften über nationale Grenzen hinweg, besonders mit ihnen weltanschaulich nahestehenden Gewerkschaften.
Wo immer Missstände in der Welt der Arbeit und unmenschliche Arbeitsbedingungen Abhilfe verlangen, wird der CGB mithelfen, Unrecht, Hunger und Unterdrückung zu beseitigen. Der Gewerkschaftsfreiheit, insbesondere der Freiheit gewerkschaftlicher Betätigung, wird er seine besondere Aufmerksamkeit widmen.
Die Völker Europas sind durch gemeinsame Religion, Geschichte und Kultur miteinander verbunden. Der CGB befürwortet das Zusammenwachsen Europas zu einer Europäischen Union unter Einschluss weiterer europäischer Staaten, damit Frieden, Freiheit und Wohlstand geschaffen und gesichert werden.
Die europäische Gewerkschaftsbewegung ist in ihrer Vielfalt zu erhalten. In ganz Europa ist Gewerkschaftsfreiheit zu garantieren, damit eine freiheitliche, soziale und gerechte Gesellschaftsordnung gewährleistet ist.