Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelte gestern über die Tarifmächtigkeit der Berufsgewerkschaft DHV. Nach fast dreistündiger intensiver Rechts- und Sachdiskussion kam der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu dem Ergebnis, dass für eine abschließende Entscheidung weiterer Sachverhalt notwendig sei. Da das BAG aber als eine reine Rechtsinstanz keine Sach- und Tatbestandsaufklärung vornehmen kann, blieb dem Senat nichts anderes übrig, als....