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CGM: Coronakrise und Grundrechte – Es besteht die Gefahr, dass wir uns an den Ausnahmezustand gewöhnen

Die Bewältigung der Corona-Krise durch die Exekutive in unserem Land wird gerade von einer Vielzahl besonders einschneidender Maßnahmen begleitet: Bürger- und Grundrechte sind gerade massiv eingeschränkt, unsere gewohnten Freiheiten werden beschnitten, die Datenverfolgung von Mobiltelefonen wird beschlossen, Medikamente sollen möglicherweise ohne die dafür vorgesehenen Tests angewendet werden und der Impfzwang gegen COVID-19 scheint bereits in der Regierung eine beschlossene Tatsache zu sein. Dafür wurde gerade der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Ein Teil der Regelungen in diesem Gesetzentwurf ist ein Immunitätsausweis. Dieser Ausweis wird für die Bürger von entscheidender Bedeutung sein, denn er entscheidet von der Bewegungs- und Reisefreiheit bis hin zur Beschäftigungsberechtigung über zentrale Fragen in unser aller Leben. Die CGM hinterfragt: Führt uns der gerade beschrittene politisch-administrative Weg mehr und mehr in einen autoritären Maßnahmen- und Sicherheitsstaat?

Die CGM erklärt: Bei der Bewältigung der Corona-Krise muss es erstrangig um den Schutz von Gesundheit und das Leben der Menschen gehen. Die meisten Menschen akzeptieren dafür notwenige Freiheitseinschränkungen, aber wir müssen auch darauf achten, dass diese nicht auf Dauer angelegt sein werden. Die CGM betrachtet deshalb die Entscheidungen der Bundesregierung und einzelner Ministerialbehörden zunehmend mit großer Sorge.

Wenn Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) die gerichtliche Aufhebung einzelner Corona-Auflagen öffentlich kritisiert, so erkennt die CGM hierin einen versteckten Angriff auf die verfassungsmäßig festgelegte Gewaltenteilung. Deshalb ist dem Kanzleramtsminister, in Übereinstimmung mit dem Deutschen Richterbund, entgegen zu halten, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte gerade wegen der aktuellen Ausnahmesituation für das Funktionieren unseres Rechtsstaats von existentieller Bedeutung ist. Extreme Ausnahmesituationen wie die Bewältigung der Coronas-Pandemie sind zwar von jeher eine Stunde der Exekutive gewesen, doch muss gerade dann das Regierungs- und Verwaltungshandeln an Gesetze und gerichtliche Überprüfbarkeit gebunden bleiben.

Die Mechanismen der parlamentarischen Demokratie leiden bereits unter dem immensen Druck der in der Corona-Krise notwendigen Entscheidungsprozesse. Das Regierungshandeln steht gerade wegen der großen Komplexität der Probleme unter einem großen zeitlichen Entscheidungsdruck. Die Opposition scheint zunehmend lahmgelegt und damit deren demokratische Kontrollfunktion ausgehebelt zu sein, denn die gesetzgeberischen Maßnahmen erfolgen wie im Schnellverfahren ohne Expertenanhörung und ohne die notwendige kontroverse politische Debatte. Die CGM sorgt sich deshalb zunehmend um die parlamentarisch notwendigen Sachabwägung im stattfindenden Gesetzgebungsprozess.

In dieser Situation fragt die CGM beunruhigt, ob ethische oder politische Zielvorstellungen, die aus der schwierigen Bewältigungssituation der Pandemie heraus geboren sind, die Regelungsfunktion unserer Grundrechte, Abwehrrechte gegen den Staat und den Zwang von Mehrheitsmeinungen zu sein, zunehmend übernehmen. Die CGM warnt vor den Gefahren eines andauernden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ausnahmezustandes, der die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Bürger Stück für Stück weiter aushöhlen würde.

Die CGM tritt deshalb unmissverständlich für die Freiheitsrechte jedes Einzelnen ein. Wir verteidigen, entsprechend unseres demokratisch orientierten Menschen- und Gesellschaftsbildes, die Freiheit jedes Einzelnen, das eigene Leben selbst sinn- und werteorientiert gestalten zu dürfen. Diese findet ihre Schranken allein in den durch Recht und Gesetz festgelegten Rechten Anderer. Die CGM verteidigt unmissverständlich das Grundrecht auf freie Entfaltung der Person. Die Menschen sollen für die Konsequenzen ihrer Lebensentscheidungen weiterhin eigenverantwortlich bleiben, ohne Behinderung vonseiten einer fürsorglichen, wohlmeinenden und deshalb autoritär handelnden Exekutive. Dies gilt auch für die persönliche Gesundheitsvorsorge. Jede Form medizinischer Zwangsmaßnahmen wie
Zwangsimpfungen lehnt die CGM aus diesem Grunde ab. In der Ortung von Handys, wie es bei der so genannten Corona-App der Fall wäre und in der Einführung eines Corona- Immunitätspasses sieht die CGM einen schweren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die CGM fordert die Regierungen in Bund und Ländern auf, die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger umgehend wieder wirksam werden zu lassen. Denn auch in Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter, wie die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger richtungsweisend feststellt. Vor allem die individuellen Freiheitsreche, aber auch die kollektiven Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht, müssen wieder ohne Behinderung wahrgenommen werden können. Unter den jetzigen Bedingungen aber ist jede kollektive Meinungsäußerung im öffentlichen Raum ausgeschlossen. Damit werden die Versammlungsfreiheit und das Streikrecht ausgehebelt und damit in ihrem Wesensgehalt verletzt. Die Berufung auf den alles überragenden notwendigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss deshalb dringend einer notwendigen Abwägung unterworfen werden.

Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte dürfen nicht weiter gegeneinander ausgespielt werden.

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Gedruckt am 29.03.2024 14:26.