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CGB erinnert: 70 Jahre Bundesarbeitsgericht - Rechtsprechung auf höchstem Niveau

Aufgrund der Gleichschaltung der NS Diktatur und den Lehren, die die Gründer der Verfassung daraus zogen, sah das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz die Arbeitsgerichtsbarkeit als selbständigen Zweig des Rechtssystems mit einem eigenen obersten Gerichtshof vor. Umgesetzt wurde diese verfassungsrechtliche Vorgabe mit dem am 1. Oktober 1953 in Kraft getretenen Arbeitsgerichtsgesetz, durch welches das Bundesarbeitsgericht eingerichtet wurde.

Im April 1954 nahm das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel seine Tätigkeit auf. Im Laufe der 70 Jahre bis heute hat sich das BAG als wesentliche Stütze des Arbeitsrechtssystems in Deutschland erwiesen, das regelmäßig die arbeitsrechtlichen Vorgaben entwickelt und Entwicklungen an die sich verändernde Arbeitswelt anpasst - weitaus schneller und konsequenter, als es ein Gesetzgeber je tun könnte. Es gewährleistet den Rechtsfrieden im Arbeitsleben und unterstützt die Sozialpartnerschaften in Deutschland durch konkrete Leit- und Richtlinien. Eine Aufgabe, die im Wandel der Arbeitswelt immer stärker an Bedeutung gewonnen hat. 

Im Laufe der 70 Jahre seines Bestehens hat das BAG eine Reihe von wegweisenden Entscheidungen gefällt, etwa die Konkretisierungen der Umsetzung des AGG, die Entscheidung zur Arbeitszeiterfassungspflicht, die Entscheidung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Erfüllung der arbeitgeberseitigen Hinweispflichten oder das wegweisendes Urteil zu Equal Pay, wonach eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn ein männlicher Kollege ein höheres Entgelt für dieselbe Tätigkeit verhandelt hat. 

Der CGB gratuliert dem Bundesarbeitsgericht zu seinem 70. Jubiläum und zollt der Arbeit der Richerinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht Respekt und der Anerkennung für 70 Jahre Rechtsprechung mit vielen wegweisenden Entscheidungen.  Diese waren sicher nicht immer für jeden einfach zu akzeptieren, spiegelten aber immer die, den Umständen und dem jeweiligen Zeitgeist innewohnenden rechtlichen Gegebenheiten wider. Der CGB wünscht den Richterinnen und Richtern für die Zukunft, dass sie ihre höchstrichterlichen Entscheidungn weiterhin mit Augenmaß und Umsicht im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft treffen. 

 

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Gedruckt am 07.11.2024 21:09.