Nachrichten
CGB: Umbau der Grundsicherung – Existenzminimum muss aber unantastbar bleiben
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) bewertet die Pläne der Bundesregierung zur Umgestaltung des Bürgergeldes hin zu einer Neuen Grundsicherung dem Grunde nach als notwendig im Sinne einer Modernisierung des Systems. Das Vorhaben drückt unsere Überzeugung aus, dass Leistung sich lohnenmuss und der Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oberste Priorität haben muss. Eine Stärkung des Prinzips von Fordern und Fördern ist im Sinne der Sozialpartnerschaft und der Finanzierbarkeit unserer Sozialsysteme unabdingbar.
Der CGB lehnt aber entschieden alle Sanktionsmechanismen ab, die dazu führen, dass die finanzielle Unterstützung für das Existenzminimum bei Null liegt. Abgesehen davon, dass dies den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprechen würde, gilt, dass das menschliche Leben und die Würde unteilbar sind und nicht zur Verhandlungsmasse gemacht werden dürfen.
"Auch wo Reformen notwendig sind, müssen wir aus ethischen Gründen soziale Härten zwingend vermeiden. Wir als CGB fordern die Koalition auf, das Existenzminimum als verfassungsgemäßen und moralischen Grundsatz in jedem Fall zu garantieren.”, erklärt der CGB Bundesvorsitzende Henning Röders.
“Die Grundsicherung ist ein existenzielles Sicherungsnetz. Sanktionen dürfen nicht dazu führen, ganze Familien in die Obdachlosigkeit oder zur Lebensmittelhilfe zu treiben und somit den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt langfristig zu blockieren.”, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.
Der CGB fordert die Bundesregierung auf, den Fokus nicht primär auf Einsparungen oder Sanktionierung, sondern auf die nachhaltige Integration - insbesondere Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind - in den Arbeitsmarkt zu legen.
Wichtige Aspekte für den CGB sind:
-
Qualifizierung vor Kürzung: Investitionen in die gezielte Aus- und Weiterbildung sowie in psychosoziale Betreuung müssen erhalten bleiben oder sogar verstärkt werden. Nur so kann dem Fachkräftemangel wirklich begegnet werden.
-
Bestandsschutz für Lebensleistung: Die geplante Kopplung des Schonvermögens an die Lebensleistung ist grundsätzlich richtig. Wer lange eingezahlt hat, muss eine höhere finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Arbeitslosigkeit genießen dürfen.
-
Kein Generalverdacht: Jobcenter müssen personell so ausgestattet werden, dass sie ihrer Aufgabe als Partner der Arbeitssuchenden gerecht werden können, um sie zu begleiten, statt unter Generalverdacht zu stellen. Ein christlich-sozialer Ansatz setzt auf Vertrauen und individuelle Förderung.
Der CGB wird die Umsetzung der Neuen Grundsicherung aufmerksam verfolgen und darauf drängen, dass die Würde des Menschen und das Prinzip der Subsidiarität in jeder Phase der Reform gewahrt bleiben.
Gedruckt am 04.11.2025 14:27.