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CGB Hauptausschuss für Tarifpluralität und Tarifvielfalt - gesetzliche Tarifeinheit stoppen!
Der CGB Hauptausschuss kritisiert scharf das Durchwinken des Referentenentwurfs zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett. Das Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach Meinung des CGB Hauptausschusses massiv die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. „Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden wegen weniger partikularer Arbeitgeberinteressen des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU Fraktion außer Kraft gesetzt“, ärgert sich der CGB Generalsekretär Christian Hertzog.
„Verfassungsmäßige Bedenken und juristische Vorgaben, vor allem aber die völlige Unmöglichkeit der praktikablen Umsetzung, ohne die Arbeitsgerichte und Notare komplett zu überlasten, werden von der Bundesregierung nicht beachtet, um der Wirtschaft einen Ausgleich für den Mindestlohn zu geben,“ ergänzt die Bundesgeschäftsführerin des CGB Anne Kiesow und verweist dabei auf die Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurfs des Gesetzes. „Wir setzen außerdem auf die Vernunft und Weitsicht unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck, dass er dieses Gesetz, sollte es jemals so weit kommen, nicht unterzeichnen wird“, so Kiesow weiter.
Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden nun, wie viele andere betroffene Organisationen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen und vorbereiten, denn eine derartige Einschränkung freiheitlicher Grundrechte durch eine Bundesregierung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht gegeben.
Gedruckt am 11.12.2024 10:21.