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Kraftfahrergewerkschaft (KFG) wehrt sich gegen Rentenbeginn mit 70. Lebensjahr Sozialfälle unter den Berufskraftfahrern/innen werden massiv steigen

Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) mit dem Bundesvorsitzenden Willy Schnieders aus Emstek in Niedersachsen lehnt die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Bundesvorsitzenden der Jungen Union Deutschlands, Paul Ziemiak erhobene Forderung nach einem künftigen Rentenbeginn erst mit dem 70. Lebensalter, kategorisch ab. Willy Schnieders hat die begründete Befürchtung, dass viele Berufskraftfahrer und ihre Familien die großen Verlierer bei einem späteren Rentenbeginn werden.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Pressesprecher Franz Xaver Winklhofer aus Freilassing in Bayern erklärt: „Der Gesetzgeber fordert, dass sich Chauffeure im Personen- und Güterverkehr alle fünf Jahre einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Um weiter den Beruf ausüben zu können, sind ein augenärztliches Gutachten, eine arbeitsmedizinische Untersuchung und ein Reaktionstest gesetzlich vorgeschrieben. Vielen Berufskraftfahrern/innen werden von den Arbeitsmedizinen bereits ab dem 60. Lebensjahr untersagt, weiter einen Bus oder einen LKW im Personen- und Güterverkehr zu lenken. Bluthochdruck, Alterszucker, eingeschränktes Reaktionsvermögen oder nachlassende Sehschärfe sind die Hauptgründe, dass Berufskraftfahrer ihren Beruf nicht mehr ausüben können“, so Winklhofer weiter.

Für den Bundesvorsitzenden Willy Schieders und die Mitglieder des Bundesvorstandes und den Landesvorsitzenden der KFG wird der soziale Abstieg für jene Fahrer und Fahrerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen, der soziale Abstieg bittere Realität. Die Rentenversicherung verweigert sehr oft mit dem Hinweis, dass der Antragsteller ja noch leichte Tätigkeiten verrichten könne, die Rente.

Noch immer wird dabei nicht auch geprüft, wo es leichte Arbeiten gibt und wie diese bezahlt werden. Besonders im ländlichen Raum werden solche Arbeitsplätze fast gar nicht angeboten. Die Folgen für die betroffenen Kraftfahrer sind lange Arbeitslosigkeit und schließlich werden sie auch noch Hartz IV Empfänger. Für die Leidtragenden und ihre Familien beginnt der soziale und gesellschaftliche Abstieg, so Schnieders. Winklhofer ergänzt, falls die Erwerbsminderungsrente doch bezahlt wird, muss die Berufskollegin oder der Berufskollege mit einem Abzug von bis zu 18 % rechnen. Auch hier ist die Altersarmut vorprogrammiert.

Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) wird diese soziale Ungerechtigkeit immer wieder öffentlich anprangern. Die Verantwortlichen der Kraftfahrergewerkschaft sind sich einig, dass die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer vom Gesetzgeber und den Rentenversicherungsträgern nicht auch noch dafür bestraft werden dürfen, weil sie Jahrzehnte ihre Arbeitskraft und Gesundheit dafür geopfert haben, dass in Deutschland die Versorgung der Bevölkerung und der Industriebetriebe garantiert ist.

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Gedruckt am 29.03.2024 11:43.