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BETRIEBSRÄTE-STÄRKUNGSGESETZ DROHT ZU SCHEITERN

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahre 2019 verfügen nur noch 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und 10 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland über einen Betriebsrat. Dies hat zur Folge, dass nur noch rund 41 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Westdeutschland von Betriebsräten vertreten werden, in Ostdeutschland sogar nur 36 Prozent. Für den CGB geben diese Zahlen Anlass zur Besorgnis. Er drängt daher seit langem darauf, die Einleitung und Durchführung von Betriebsratswahlen zu erleichtern und Behinderungen von Betriebsratswahlen stärker zu bestrafen. 

Wenige Monate vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundesarbeitsminister den Forderungen nach Stärkung der Rechte von Betriebsräten und Vereinfachung der Betriebsratswahlen durch Vorlage eines Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte“ (Betriebsrätestärkungsgesetz) Rechnung getragen. Der CGB hat mit Datum vom 07.01.21 eine Stellungnahme zum diesem Entwurf abgegeben. Darin begrüßt der CGB die vorgesehenen Erleichterungen bei der Betriebsratsgründung durch die Verringerung der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften, die geplante Ausweitung des Kündigungsschutzes für Kolleginnen und Kollegen, die die Gründung eines Betriebsrats anstreben sowie wie die beabsichtigte Aufhebung der Altersgrenze für die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV). Positiv hat der CGB auch die vorgeschlagene Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung beim Einsatz künstlicher Intelligenz und die vorgesehene dauerhafte Ermöglichung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen bewertet. 

Nach Ansicht des CGB wird in dem Referentenentwurf jedoch der Problematik, dass Arbeitgeber zunehmend und mit Vehemenz nicht nur die Neugründung, sondern auch die Arbeit der Betriebsräte behindern, zu wenig Beachtung geschenkt. Hier hätte sich der CGB eine deutliche Verschärfung der Ordnungswidrigkeitstatbestände im Betriebsverfassungsgesetz gewünscht, da Arbeitgeber Betriebsräte in ihrer Arbeit oft gezielt blockieren und behindern. In diesem Zusammenhang hat der CGB in seiner Stellungnahme auch für die Ausweitung des Kündigungsschutzes für gewählte Betriebsratsmitglieder plädiert. 

Obwohl der Referentenentwurf viele zwischen den Sozialpartnern strittige Bereiche gar nicht erst aufgegriffen hat und daher nur begrenzte Angriffsflächen bietet, erscheint derzeit fraglich, ob er Gesetzeskraft erlangt. Die für den 11. Februar vorgesehene Kabinettsbefassung wurde auf Druck von CDU und CSU ausgesetzt. Damit steht zu befürchten, dass es in dieser Legislaturperiode und damit rechtzeitig vor den im kommenden Jahr turnusmäßig anstehenden Betriebsratswahlen zu keiner Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes mehr kommen wird. Der CGB fände dies bedauerlich. „Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen, das Gesetzesvorhaben nicht an Meinungsunterschieden in Detailfragen scheitern zu lassen. Betriebliche und überbetriebliche Mitbestimmung sind wesentliche Bestandteile der Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb gilt es, die Bildung von Betriebsräten zu fördern.“ betont CGB Generalsekretär Christian Hertzog.

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Gedruckt am 28.03.2024 18:32.