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Keine Erholung des Ausbildungsstellenmarktes in Aussicht CGB fordert Ausbildungsgarantie nach Vorbild Österreichs

Der CGB ist besorgt über den Rückgang an Ausbildungsplätzen in Deutschland. Er fordert daher eine Ausbildungsgarantie, wie Österreich sie Jugendlichen bereits seit mehreren Jahren bietet. Nach der im österreichischen Berufsausbildungsgesetz (BAG) verankerten Ausbildungsgarantie hat jeder junge Mensch ohne berufliche Ausbildung, der sich an den Arbeitsmarktservice (AMS) wendet, Anspruch auf eine berufliche Ausbildung. Gelingt es nicht, den Jugendlichen in eine be­triebliche Ausbildung zu vermitteln, findet die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungs­stätte statt.

 

Christian Hertzog, CGB Generalsekretär: „Ebenso wie wir jedem Kind den Schulbesuch ermöglichen und finanzieren, müs­sen wir auch sicherstellen, dass jeder Jugendliche Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung er­hält. Es ist beschämend, dass in der größten Volkswirtschaft Europa  1,3 Millionen junger Men­schen im Alter von 20 bis 29 Jahren über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.“

 

Der CGB befürchtet, dass die Zahl der junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung infolge der Corona-Pandemie weiteransteigt, wenn nicht zügig gegengesteuert wird. Er verweist darauf, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vorjahr um 11 Prozent zu­rückgegangen ist und mit 467.500 erstmalig unter 500.000 sank. Der negative Trend auf dem Aus­bildungsstellenmarkt hat sich in diesem Jahr fortgesetzt. Von Oktober 2020 bis Februar 2021 wur­den der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern 387.471 Ausbildungsstellen gemeldet. Dies waren 36.635 bzw. 9 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zur Sicherstel­lung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebotes sind daher zusätzliche Maßnahmen erfor­derlich. Die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung und Erweiterung des Bundes­programms „Ausbildungsplätze sichern“, die vom CGB begrüßt wird, reicht allein nicht aus. 

Adalbert Ewen, CGB Bundesvorsitzender resümiert: „Das Bundesprogramm war bislang nicht sonderlich erfolgreich. Bis zum Januar wurden erst 29.500 Förderanträge positiv beschieden.“ 

Nach Auffassung des CGB sollte das Bundesprogramm für Betriebe aller Größen geöffnet und über 2021 hinaus verlängert werden. Die vorgesehene Anhebung des Kreises der antragsberech­tigten Unternehmen auf Mittelbetriebe bis zu 499 Beschäftigten reicht nicht aus. Die Betroffenheit von Corona ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Gerade Großbetriebe haben in den letzten Wochen den Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil angekündigt, der auch Ausbildungsplätze betreffen dürfte, wenn diese Betriebe weiterhin vom Bundesprogramm ausgeschlossen bleiben. 

Nach dem es Haupt- und Förderschüler auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders schwer ha­ben, plädiert der CGB für diesen Personenkreis für zusätzliche Förderprogramme, wie sie z.B. im vergangenem Jahr das Land Hessen aufgelegt hat. 

Sorge bereiten dem CGB auch die „Passungsprobleme“ auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die ihre Ursache u.a. in der mangelnden Attraktivität mancher Berufe haben. Gerade in Branchen mit ho­hem Fachkräftebedarf wie der Pflege, müssen die Berufe attraktiver gemacht werden. Hierzu ge­hört insbesondere eine bessere Bezahlung. Da dies auf absehbare Zeit nicht flächendeckend über Tarifverträge zu erreichen ist, plädiert der CGB zur Durchsetzung höherer Mindestlöhne für den baldigen Erlass einer Rechtsverordnung auf Basis der Empfehlungen der Pflegekommission.

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Gedruckt am 18.04.2024 4:15.