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GTL nimmt Stellung zu geplanter Änderung der EU Lenkzeiten

Stellungnahme zur Bewertung des Bedarfs an spezifischen Lenk- und Ruhezeitregelungen für Fahrer bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen der Fachgewerkschaft GTL.

In der ganzen Spannbreite der Vorschriften für das Fahrpersonal wird aus unserer Sicht schon bei der Inkraftsetzung der 561/2006/ EG der fundamentale Fehler begangen den Transport von Gütern und Personen unterschiedlich auch und gerade im Blickfeld der Sicherheit unterschiedlich einzuordnen.

Wenn man von Seiten der EU zurecht anordnet das bei dem Transport von Gütern das Fahrpersonal den siebten Tag aus Gründen der Sicherheit und der sozialen Berücksichtigung eine Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden einzulegen hat ist es geradezu unerklärlich warum im Transportbereich von Menschen dieses erst nach 12 Tagen einzuhalten ist! Besteht hier ein anderes Sozial oder Sicherheitsbedürfnis?

Im Einzelnen zur Stellungnahme zum Artikel 7. Der aufgeführte Artikel 7 in der vorgelegten Form findet unsere Zustimmung. Ruhezeiten (Artikel 8) Die täglichen Ruhezeiten betragen mindestens elf Stunden, die zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens dreimal auf neun Stunden reduziert werden können. Die tägliche Ruhezeit kann in drei und neun Stunden aufgeteilt werden, um eine tägliche Ruhezeit von insgesamt zwölf Stunden zu erreichen.

An dieser Stelle erwarten wir, dass dem Fahrer die Eigenverantwortung in der Form in die Hände gelegt wird, dass er darüber allein zu entscheiden hat ob er sich Gesundheitlich überhaupt in der Lage fühlt seine tägliche Ruhezeit von elf auf neun Stunden zu verkürzen!Hier fehlt der entscheidende Zusatz: Sofern der Fahrer sich dazu in der Lage fühlt und sich dahingehend entscheidet, kann er seine täglichen Ruhezeiten auf neun Stunden verkürzen. Eine Anordnung von anderer Seite hat keine Gültigkeit! Diese Klausel fehlt ebenso für das Fahrpersonal im Gütertransport!

Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 aufeinander folgende Stunden betragen, die alle zwei Wochen auf 24 Stunden reduziert werden können! (Auch an dieser entscheidenden Stelle fehlt der Punkt: Sofern der Fahrer sich dafür entscheidet!) Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs Arbeitstagen (d.h. sechs 24 - Stunden – Zeiträumen) einzulegen. Eine Ausnahme gilt für Reisebusfahrer, die für einen einzelnen Gelegenheitsdienst im grenzüberschreitenden Personenverkehr eingesetzt werden. Sie können ihre wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen um bis zu zwölf Tagen verschieben (d.h. um zwölf aufeinander folgende 24 – Stunden – Zeiträume).

Dieses halten wir weder für die Verkehrssicherheit noch für die sozialen Bedürfnisse des Fahrpersonals zeitgemäß und vertretbar!

Lenkzeiten Artikel 6 und 12. Ausnahmefälle: In Ausnahmefällen kann die tägliche und / oder wöchentliche Lenkzeit um bis zu eine Stunde überschritten werden, damit der Fahrer seinen Wohnort oder die Betriebsstätte des Arbeitgebers erreichen kann, um eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. Der Arbeitgeber hat im realen Arbeitsleben eine Woche an Zeit so zu Planen das der Fahrer im Rahmen der „normalen“ Lenk- - und Ruhezeiten seinen Anforderungen gerecht werden kann. Fahrzeuge sind fast ohne Ausnahme seit Jahren mit Satelliten Systemen die kompletten Daten des Fahrtenschreibers an die Disposition weiterleitet. Aus unserer Sicht kann es also dabei keine „Überraschungen“ für angeordnete Arbeitsanweisungen an den Fahrer geben. Daher auch an diesem Punkt der entscheidende Satz: Sofern der Fahrer allein sich dafür entscheidet, kann er ... unter der Voraussetzung das die höchstzulässigen Wochenlenkzeiten nicht überschritten werden.

Außerdem ist nach einer ununterbrochenen Fahrtunterbrechung von 30 Minuten die Überschreitung der täglichen und/ oder wöchentlichen Lenkzeiten um bis zu zwei Stunden zulässig, damit der Fahrer seinen Wohnort oder die Betriebsstätte des Arbeitgebers erreichen kann, um eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit einzulegen.

Dies ist eine unglaubliche Zumutung an das Fahrpersonal! Dieses Vorhaben ist durch nichts aus der Sicht der Fahrer gerechtfertigt! Frage an die Ersteller dieser „Sozialen Errungenschaften“ der EU- 2022- in Brüssel. Arbeiten sie denn auch je nach Bedarf dann wie wir (reine Lenkzeiten ') dann bis zu 58 'Stunden in der Woche? Oder 92 Stunden dann in der Doppelwoche? Ausnahmen im Mehrfahrerbetrieb (Artikel 4,7 und 8) An dieser Stelle können wir keinen Änderungsbedarf oder Notwendigkeit erkennen.

Ein völlig übersehender Punkt ist aus unserer Sicht auch folgender Aspekt: Das Fahrpersonal fährt überwiegend im Lohnbereich in Gehaltsstrukturen! Und soll dann bis zu zwei Stunden längere Lenkzeiten akzeptieren ohne finanziellen Ausgleich? Die GTL vermag nicht zu erkennen wie vor diesem Hintergrund der Verschlechterung der Sozialvorschriften für das Fahrpersonal, ein Ende des Fahrermangels erreicht werden könnte! Daher lehnen wir als Fachgewerkschaft das Vorhaben an den für uns kritisch aufgeführten Punkten ab!

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Gedruckt am 29.03.2024 1:05.