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Warnstreiks zum TVöD bei Bund und Kommunen

In der ersten Verhandlungsrunde zum TVöD für Bund und Kommunen am 24. Januar 2023 haben die Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften zur Entgelterhöhung in Höhe von 10,5 %, und zum geforderten Mindestbetrag von 500,-- € zurückgewiesen und keinerlei Angebot vorgelegt. Um die angemessenen Forderungen der Gewerkschaften zu bekräftigen und die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Februar 2023 zu einem verhandlungsfähigen Angebot zu bewegen, haben wir zu Warnstreiks aufgerufen.

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Am Freitag, den 17. Februar 2023 haben wir zusammen mit anderen Gewerkschaften, u.a. am Flughafen München und am Flughafen Frankfurt Warnstreiks durchgeführt. Der Öffentliche Dienst wird zunehmend unattraktiver und die gesamte Daseinsvorsorge ist ohne spürbare Erhöhung der Einkommen in höchster Gefahr. Schon jetzt sind die Folgen des Arbeitskräftemangels u.a. in der Pflege und in Krankenhäusern, in Kindergärten und Betreuungseinrichtungen, an den Flughäfen, bei der Abfallwirtschaft in den Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben besorgniserregend!

Wir hoffen, dass bei der für 22. und 23. Februar 2023 angesetzten zweiten Verhandlungsrunde ein angemessenes Angebot unterbreitet wird, und in der dritten Verhandlungsrunde am 27.03.2023 eine Einigung möglich wird um die Zu-
kunftsvorsorge des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Daseinsvorsorge zu stärken.

Um den Fluggästen die Möglichkeit zu geben, sich auf den Warnstreik vorzubereiten, wurden die Warnstreiks 48 Stunden vorher angekündigt. An den Flughäfen München und Frankfurt wurde für den Streiktag auf Antrag der Flughafenbetreiber die Betriebspflicht für den gewerblichen Flugbetrieb aufgehoben. Sonderflüge, wie Hilfsflüge, Flüge für medizinische, technische und sonstige Notfälle waren davon ausgenommen.

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Gedruckt am 28.03.2024 20:14.