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CGB: Die Aktivrente – ein zielführender Anreiz zum längeren Arbeiten?
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) setzt sich dafür ein, dass ältere Menschen, die länger arbeiten wollen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten können. Wer länger arbeiten will und sich dazu in der Lage fühlt, dem sollen keine Steine in den Weg gelegt werden. In den letzten Jahren hatte die Bundespolitik vor allem mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner/innen die Hürden für eine Beschäftigung im Rentenalter gesenkt. Die von der Bundesregierung angestrebte Aktivrente soll nun einen zusätzlichen Anreiz zum Arbeiten im Alter schaffen.
Es stellen sich aber hier mehrere kritische Fragen:
Zum einen: Viele Menschen, die ihr Leben lang physisch herausfordernde Tätigkeiten ausgeübt hatten, können nicht in den Genuss der Aktivrente kommen, weil sie oft schon vor Erreichen der Altersgrenze körperlich nicht mehr zum Arbeiten in der Lage sind. Das gilt auch für Menschen, die am Ende ihres Berufslebens psychisch nicht mehr mit den steigenden Anforderungen und Belastungen ihrer beruflichen Tätigkeit klarkommen. Erwerbsunfähigkeit, Überbrückung der Zeit bis zur Rente mit Arbeitslosengeld sowie früherer Renteneintritt mit empfindlichen Abschlägen sind leider sehr oft die Konsequenzen. Anstatt den Aktivrentnern, die bereits heute schon ohne Hinzuverdienstgrenzen weiterarbeiten können, noch Steueranreize zu geben, könnte die Bundesregierung auch die Mittel für die Unterstützung von bedürftigen Rentnern zur Sicherung ihres Lebensstandards einsetzen.
Zum anderen: Jüngere Arbeitnehmer/innen kämen nicht in den Genuss eines steuerfreien Gehalts bis zu 2.000 Euro. Sie wären benachteiligt gegenüber ihren älteren Kollegen/innen, die die gleiche Arbeit verrichten, aber in den Genuss der Aktivrente kommen. Wäre die Intention der Bundesregierung, Beschäftigung im Alter zu fördern, um die Arbeits- und Fachkräftelücke zu reduzieren, eine sachlich tragfähige Rechtfertigung für die Benachteiligung? Es werden sicherlich Klagen kommen, und es nicht auszuschließen, dass die Aktivrente vor den Arbeitsgerichten scheitert, weil sie eine ungerechtfertigte Diskriminierung jüngerer Beschäftigter darstellt.
Und drittens: Auch über einen konkreten Vergleichsfall hinaus stellt sich eine globale Gerechtigkeitsfrage: Es gibt eine steigende Anzahl von Arbeitnehmer/innen, die gerade so viel verdienen, dass sie nicht in den Genuss staatlicher Unterstützungsleistungen kommen, deren Gehalt aber oft kaum zur Finanzierung des täglichen Lebens und der Wohnungsmiete ausreicht. Diese bekommen keine Steuerprivilegien wie die zukünftigen Aktivrentner. Hier könnte möglicherweise eine weitere Saat für einen Gesellschaftskonflikt gelegt werden.
Gedruckt am 04.11.2025 14:28.