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Gemeinsame Pressemitteilung von ABVP und Gewerkschaft GÖD - Ambulante Pflege: Reformvorschlag „Rückzieher bei zentralen Zusagen zerstört Planungssicherheit“

Der Arbeitgeber- und BerufsVerband der Privater Pflege e.V. (ABVP) und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) warnen nachdrücklich vor einem massiven Vertrauensbruch, sollte der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit umgesetzt werden, die bisher gesetzlich festgeschriebene vollständige Refinanzierung tariflicher Entlohnung in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuheben.

Mit dem Tariftreuegesetz haben der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der damalige Bundesarbeitsminister im Jahr 2021 bewusst eine klare Leitplanke gesetzt: Tarifliche Bezahlung in der Pflege ist politisch gewollt und darf nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden – sie ist vollständig zu refinanzieren. Diese Regelung gilt seit September 2022 und war ein zentrales Signal an Beschäftigte, Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Refinanzierung muss gesichert sein

Der Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit stellt diese Grundentscheidung infrage: „Wenn Gesetze eine tarifliche Bezahlung vorgeben, die Zusage zur Refinanzierung aber aufgeweicht oder zurückgenommen wird, dann erodiert das Vertrauen in die Politik“, erklärt Rüdiger Schmidt, Vorsitzender des ABVP. „Ambulante Pflegedienste brauchen Planungssicherheit. Tarifverträge sind nur dann realisierbar, wenn ihre Refinanzierung dauerhaft gesichert ist.“

Aus Sicht der ambulanten Arbeitgeber würde das Kippen der bisherigen Regelung bedeuten, dass tarifliche Lohnsteigerungen auf dem Arbeitsmarkt stattfinden, die Vergütung durch die Krankenkassen jedoch politisch begrenzt wird. Das wirtschaftliche Risiko würde einseitig auf die Betriebe verlagert – insbesondere auf kleine, regional verankerte und tarifnahe Dienste.

Gewerkschaft fordert Verlässlichkeit auch für Beschäftigte

Auch aus Gewerkschaftssicht ist der Vorschlag inakzeptabel: „Politik und Gewerkschaften hatten bisher eine bessere Bezahlung, stärkere Tarifbindung und mehr Attraktivität des Pflegeberufs als gemeinsames Ziel“, sagt Raymund Kandler, Vertreter der Gewerkschaft GÖD. „Wenn Zusagen nun relativiert werden, hat das gravierende Auswirkungen.“ Das Vertrauen der Beschäftigten werde erodieren, der Pflegenotstand zunehmen und die Qualität der Pflege leiden.

ABVP und GÖD weisen darauf hin, dass die Pflegebranche besonderen Rahmenbedingungen unterliegt: Die Situation sei geprägt durch einen hohen Personalbedarf, intensive Konkurrenz um Fachkräfte, hohe Belastungen durch Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie kaum vorhandene Einsparreserven im Versorgungsalltag. Gerade hier sei Tarifbindung ein zentrales Instrument zur Fachkräftesicherung.

Eine politische Begrenzung der Vergütungsentwicklung bei weiter steigenden Tariflöhnen würde tarifgebundene und tarifnahe Arbeitgeber wirtschaftlich schwächen, den Wettbewerb um Fachkräfte verschärfen, zu mehr Konflikten mit Krankenkassen führen und Versorgungsangebote vor allem in ländlichen Regionen gefährden. „Planungssicherheit ist keine Option, sie ist eine Voraussetzung für verlässliche Pflegeversorgung. Wer Tarifbindung stärkt, muss ihre Finanzierung absichern – alles andere geht nicht auf“, so Schmidt und Kandler abschließend.

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Gedruckt am 29.04.2026 13:48.