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Statement des CGB Bundesvorsitzenden zu den Plänen der Bundesgesundheitsministerin zur Reform der Pflegeversicherung
Es ist unbestritten, dass es Handlungsbedarf bei der Pflege gibt. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen und damit die Kosten steigen. Schon heute ist die Pflege für viele Betroffene und ihre Angehörigen kaum mehr zu bezahlen. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt bei rund 3.200 Euro, die Tendenz geht weiter rasant nach oben. Ein unbegrenzter weiterer Anstieg und zugleich immer stärker steigende Beiträge zur Pflegeversicherung bergen einen immensen Sprengstoff, der pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in soziale Not treiben kann.
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begleitet kritisch-konstruktiv die Bemühungen der Bundesregierung um Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die vorgesehene Pflicht der Arbeitgeber zur Entrichtung von Pflegeversicherungsbeiträgen auf Minijobs sind richtige und den Betroffenen zumutbare Maßnahmen. Die vorgesehene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von kinderlosen Arbeitnehmern um 0,1 Prozentpunkte ist im Hinblick auf die finanziellen Belastungen bei Familien durch die Kindererziehung zumindest vertretbar. Zu begrüßen ist die geplante jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation ebenso wie die Einführung des Anspruchs auf eine individuelle Pflegebegleitung, um Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen.
Dagegen sind aber vor allem folgende im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen abzulehnen:
Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung der Ehe-/Lebenspartner:
Die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung auf Ehe-/Lebenspartner mit Kindern unter 7 Jahren und mit schwerbehinderten Kindern, pflegende Angehörige und Partner im Rentenalter sieht der CGB gerade im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes der Familie kritisch. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stellt die Ausgestaltung dieses verfassungsrechtlichen Gebots dar. Im Endeffekt würde diese Maßnahme dazu führen, dass von der Maßnahme betroffene Familien mit minderjährigen Kindern stärker zur Kasse gebeten werden als kinderlose Arbeitnehmer/innen, deren Beitrag zur Pflegeversicherung „nur“ um 0,1 Prozentpunkte steigen soll. Auch unter diesem Aspekt ist die geplante Maßnahme verfassungsrechtlich fragwürdig.
Längere Wartezeiten auf höhere Heimzuschläge:
Einschnitte bei den Zuschlägen für die Pflegeheime erhöhen die Gefahr, dass insbesondere Menschen mit niedriger und mittlerer Rente in finanzielle Not geraten und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Statt mehr Belastungen infolge einer Streckung der staatlichen Leistungen ist eine Deckelung der Eigenanteile wichtig!
Kürzungen der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige:
Statt 100 Prozent sollen nur noch 70 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse übernommen werden. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zum Reformziel, die häusliche Pflege zu stärken!
Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung bis 2030:
Diese vorgesehene Regelung ist entschieden abzulehnen. Mit dem Tariftreuegesetz wurde 2021 eine klare Leitplanke gesetzt: Tarifliche Bezahlung in der Pflege ist politisch gewollt und muss vollumfänglich refinanziert werden. Die geplante Aussetzung stellt diese verlässliche Grundentscheidung infrage, beschädigt das Vertrauen der Beschäftigten in die Sozialpartnerschaft und verschärft den Pflegenotstand massiv. Eine politische Begrenzung der Vergütungsentwicklung bei gleichzeitig weiter steigenden Tariflöhnen hätte fatale Konsequenzen für eine Branche mit ohnehin extremen Belastungen. Sie würde tarifgebundene und tarifnahe Arbeitgeber wirtschaftlich schwächen, den harten Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen, zu mehr Konflikten mit den Krankenkassen führen und die pflegerischen Versorgungsangebote insbesondere in ländlichen Regionen akut gefährden. Zudem konterkariert das Vorhaben die Pflicht aus der EU-Mindestlohnrichtlinie zur Steigerung der Tarifbindung
Der CGB hofft, dass insbesondere bei den monierten größten Kritikpunkten noch Nachbesserungen erfolgen.
Gedruckt am 10.06.2026 19:23.