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Kraftfahrergewerkschaft (KFG) findet Gehör bei der Bundeskanzlerin Fahrpersonalgesetz vom Deutschen Bundestag geändert
Der hartnäckige Einsatz der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) hat auch die Bundesvorsitzende der CDU, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB überzeugt, diese Meinung vertreten der Bundesvorsitzende Willy Schnieders und sein Stellvertreter und Pressesprecher Franz Xaver Winklhofer. Am Donnerstag, den 18. Dezember 2014 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen. Dies hat Heribert Hennemann vom Bereich Programm und Strategie der CDU-Bundesgeschäftsstelle im Auftrag der Bundeskanzlerin der der KFG mitgeteilt.
Neben Verbesserungen bei Wirksamkeit und Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Insassen schaffen wir die notwendigen Grundlagen zur Anpassung von Bußgeldvorschriften und der Fahrpersonalverordnung. Damit wird der maximale Bußgelrahmen zur Ahndung von Fahrverstößen in Unternehmen von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt. Betroffen sind Unternehmer, Fahrzeughalter, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter und Fahrervermittler. Durch die Erhöhung soll sichergestellt werden, dass auch schwerste Verstöße dieses Personenkreises angemessen geahndet werden können.
Heribert Hennemann von der CDU: „Wir passen den Bußgeldrahmen auch nach oben an, um den Verfolgungsbehörden einen größeren Spielraum zu geben sowie große Unternehmen mit empfindlichen Bußgeldern belegen zu können.“ Es ist auch gut, dass die Anordnungsbefugnis gegenüber weiteren Unternehmen der Beförderungskette ausgeweitet wird. Zwar war dies materiellrechtlich bislang schon möglich und wurde von einzelnen Bundesländern auch bisher praktiziert, wir stellen dies im Gesetz nun aber klar heraus und beseitigen mögliche Missverständnisse. Auf diese Weise kommen wir zum einem unserer Fürsorgepflicht gegenüber den Fahrern nach und sorgen zum anderen für mehr Sicherheit auf unseren Straßen, so die weitere Information aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle.
Einen Teilerfolg sehen der KFG Bundesvorsitzende Willy Schienders und der Bundesvorstand, dass die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag einen Änderungsantrag vorgelegt haben, um das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine zu unterbinden. „Denn auch wir sehen es kritisch, wenn Fernfahrer die wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen“, in seinem Brief an die Verantwortlichen der Kraftfahrergewerkschaft (KFG).
Bevor wir aber eine nationale Lösung verfolgen, soll versucht werden, das Problem auf europäischer Ebene zu regeln. Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende Dr. Angela Merkel ist der Ansicht, dass nationale Alleingänge von Belgien und Frankreich mit den daraus folgenden Ausweichverkehren auf Parkplätze und Raststätten in Deutschland im grenznahen Raum gezeigt haben, was passiert, wenn in jedem Land unterschiedliche oder gar keine Regeln gelten.
Laut Information aus der Bundesgeschäftsstelle der CDU wird kein regulativer Flickenteppich gewollt, sondern ein Rechtsrahmen für alle Länder angestrebt. Erst wenn das nicht möglich ist, wird der deutsche Gesetzgeber auf nationaler Ebene tätig werden. In diesem Zusammenhang begrüßen Schnieders und Winklhofer die Zusicherung der Bundesregierung, dass bis Mitte des Jahres eine derartige europa-rechtliche Regelung geschaffen werden soll und notfalls ab Mitte 2015 die Initiative für ein nationales Gesetzgebungsverfahren zu starten.
Gedruckt am 11.12.2024 11:14.