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DHV Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und Soziale Dienste nimmt Stellung zum Pflegeberufegesetz

Die Bundesfachgruppe begrüßt die Bemühungen von Bund und Ländern um eine Neugestaltung des Pflegeberufegesetzes:

Gegenwärtig wird der Pflegeberuf in Deutschland von Beginn der Ausbildung an in drei verschiedene Bereiche unterteilt: Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. Jede dieser Ausbildungen hat eine separate Ausbildungsordnung. Diese Trennung ist nicht mehr zeitgemäß. Daher wurden bereits im März 2012, durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“, Eckpunkte vorgelegt, die zum Ziel haben, die Pflegeausbildung in Deutschland in einem Pflegeberufegesetz zusammen zu führen. Dieses Ziel unterstützen wir und fordern Bund und Länder auf, diesen Weg zügig und konsequent zu gehen.

Die Grundausbildung sollte für alle gleichermaßen erfolgen. Eine Spezialisierung auf Kinder-, Kranken- oder Altenpflege sollte in diesem Rahmen möglich sein. Allerdings ist dabei eine Modularisierung der einzelnen Ausbildungsinhalte wichtig, damit das Erlernte auch in weiteren Ausbildungen unkompliziert anerkannt werden kann. Wer einen Pflegeberuf erlernt, soll nicht in einer beruflichen Sackgasse landen!

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Gedruckt am 19.04.2024 23:25.