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DHV: Tarifabschluss KKH 2,0 % ab 01.04.2017 und 2,4 % ab 01.01.2018

Der Gehaltstarifvertrag kam nach langen, schwierigen Verhandlungen zustande. Erinnern wir uns: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate! Schritt für Schritt schafften wir es, das Angebot der Arbeitgeber auf ein Niveau zu schrauben, das im Rahmen des Abschlusses öffentlicher Dienst und anderer gesetzlicher Krankenkassen liegt.

DHV und KKH haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Inhalten geeinigt:

 Gehaltserhöhung 2,0 % ab 01.04.2017
 Gehaltserhöhung 2,4 % ab 01.01.2018
 Die Gehaltserhöhungen gelten auch für die Beschäftigten im Vertrieb!
 Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 80 € ab 01.04.2017 sowie Erhöhungen 2,0 %      zum 01.04.2017 und 2,4 % zum 01.01.2018
 Laufzeit bis zum 31.12.2018

Für die DHV-Tarifkommission ist wichtig: Der Tarifabschluss bedeutet einen kräftigen Gehaltszuwachs für die Beschäftigten! Er liegt deutlich über den Abschlüssen der vergangenen Jahre!

Erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen, die die Attraktivität Ausbildung bei der KKH deutlich steigern. Die Gehaltstarifverhandlungen sind abgeschlossen, die Verhandlungen gehen aber weiter! Am 05.05.2017 nehmen DHV und KKH Arbeitsgruppengespräche zur von der Arbeitgeberseite gewünschten Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung (Anlage 7) auf. Die DHV geht mit der Maßgabe in die Gespräche, hart für die Errungenschaften der Anlage 7 zu kämpfen.

Der Gehaltstarifabschluss zeigt, wie wichtig eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist!

 

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Gedruckt am 28.03.2024 16:54.