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Die Christliche Gewerkschaft Metall übt Kritik am Tarifabschluss in der Zeitarbeit.

Den vorgesehenen Tarifabschluss für Leiharbeitnehmer, den die IG-Metall in Niedersachsen gut zwei Wochen nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit dem Arbeitgeberverband unterzeichnen will, soll eine Beschäftigung von bis zu 48 Monaten im Betrieb ermöglichen. Adalbert Ewen, der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) bezeichnet das als einen Bärendienst für die von den Gewerkschaften vehement eingeforderten weiteren Verbesserungen der Situation in der Zeit- und Leiharbeit.

Adalbert Ewen: „die vom Gesetzgeber ermöglichte Verlängerung der Beschäftigungszeit von höchstens 18 Monaten in einem Betrieb durch Betriebsvereinbarung so radikal auszuweiten, wirkt wie Hohn für alle diejenigen, denen das gesetzgeberische Ergebnis völlig unzureichend erschien. Damit wird ein absolut falsches Signal gesetzt, weil Nachahmerregelungen vorprogrammiert sind. Im Nachhinein hat es sich als absolut richtig erwiesen, dass die CGM in der Zeitarbeit kein Tarifpartner mehr für nur marginale Verbesserungen sein wollte. Wir sind weit weg vom Ziel einer wirklichen Angleichung der Arbeitsverhältnisse zu „normal Beschäftigten. “

Die CGM fordert, dass spätestens dann, wenn die Höchstdauer der gesetzlichen Ausleihfrist erreicht ist, auch die Festanstellung erfolgen muss.

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Gedruckt am 20.04.2024 14:37.