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VkdL: Steht Selbstbestimmung höher im Kurs als gesellschaftlicher Klimaschutz?

Bundesverfassungsgericht kippt das Sterbehilfegesetz § 217 

Es gibt sie: die vielen zahllosen Fälle unendlichen menschlichen Leids durch Krankheiten, die unheilbar sind, die dem Leben jeden Sinn zu nehmen scheinen und von Angehörigen und Pflegepersonal das Äußerste abverlangen. Und es gibt auch sie: Palliativmediziner und andere Ärzte, die mehr gesetzesrechtliche Sicherheit haben möchten, wenn sie bei sterbewilligen Patienten auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten – sie wollen nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Insofern kommt die Kippung des Sterbehilfegesetzes § 217 durch das Bundesverfassungsgericht für viele nicht überraschend – wird sogar als logische Folge der Sehnsucht nach mehr Klarheit und der seit Jahren vorgebrachten Klagen von Betroffenen gewertet. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das „Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ als „Verstoß gegen das Grundgesetz“ – vor allem gegen das im GG verankerte „Recht auf Selbstbestimmung“.

Verhängnisvoll ist das juristische Urteil für das gesellschaftliche Klima, denn es setzt ein falsches Signal: Einmal mehr hat sich der Rechtsstaat von seinen christlichen Wurzeln entfernt, wenn das subjektive Selbstbestimmungsrecht mehr wiegt als das „geschenkte Leben“. „Wohin wird es führen, wenn wir Menschen in Not nicht mehr beistehen und ihnen bis zum natürlichen Lebensende unsere Unterstützung zusagen, sondern sie irgendwann nur noch als Last und Kostenfaktor begreifen – und sie sich selbst auch. Wie viele Menschen werden sich aus Rücksicht auf andere u.U. zum Suizid gedrängt fühlen, weil das soziale Klima imm er kälter wird. Welche Bemühungen, Menschen mit starken psychischen Problemen zu helfen, werden wegfallen, weil es einen leichten Ausweg gibt – eine Todesspritze erlöst
alle ...“, gibt Bundesvorsitzende Roswitha Fischer kritisch zu bedenken.

Als katholischer Verein betont der VkdL, dass wir nicht das natürliche Recht haben, über Leben und Tod zu entscheiden. Die uneingeschränkte Priorität, die das „Selbstbestimmungrecht des Einzelnen“ momentan in allen Bereichen unserer Gesellschaft erfährt – egal ob in Erziehung, Schule, Kirche, Staat – verstärkt mit psychologischer Macht den Egoismus, den Narzissmus und die Einsamkeit. Es wirkt dem mitmenschlichen Zusammenhalt entgegen – das ist Gift für den Menschen, der Bindung und Beziehung braucht!

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Gedruckt am 16.04.2024 18:20.