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Stellungnahme Fachgewerkschaft GTL im CGB zum Antrag der CDU - Fahrpersonalmangel

Die Gewerkschaft Transport & Logistik im CGB nimmt hiermit Stellung zum Antrag der CDU/CSU, Drucksache 20/ 2343.

(1) Die Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren und insbesondere

a) die Kosten für die Führerscheinklassen B sowie C und CE im Schwerpunkt Güterverkehr, bzw. D im Schwerpunkt Personenverkehr zu senken

Dem können wir im Grunde zustimmen. Wir haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der Absolventen. Ein Ausbilder, der nachweisliche Gründe vortragen kann, dass der Absolvent die notwendige Eignung noch nicht erreicht hat, sollte einen begründeten Einspruch einlegen können.

b) die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl der Theorie – und Praxislektionen der Führerscheinklassen D an die Anzahl der Lektionen der Führerscheinklasse D 1 anzugleichen

Dem können wir nur dann zustimmen, wenn gewährleistet ist, dass die Qualität der Ausbildung nicht leidet und sich nicht verschlechtert.

c) die Fahrausbildung in die Berufskraftfahrerqualifikation zu integrieren

Diese Möglichkeit sollte eingeräumt werden.

d) digitaler Ausbildungsformate / E – Learning – Plattformen im Rahmen des Führerscheinerwerbs sowie bei der Aus– und Weiterbildung von Berufskraftfahrern auszuweiten und anzuerkennen.

Sofern die angebotenen Produkte einer Qualitätskontrolle standhalten, haben wir dagegen keine Einwendungen.

e) das Ablegen der Berufskraftfahrerqualifikation in ausgewählten Fremdsprachen sowie die Anpassung der notwendigen Deutschkenntnisse an einen alltäglichen beruflichen Sprachgebrauch zu ermöglichen

Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Absolventen die Möglichkeit geboten bekommen, die Ausbildung auch (begleitend) in ihrer Muttersprache zu absolvieren. Es darf aber nicht davon abgesehen werden, dass die Ausbildung auch gleichzeitig in Deutsch zu absolvieren ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kandidat auch die notwendige Befähigung mitbringt. Das Fahrpersonal muss etwa die Begleitpapiere bei Gefahrgut sicher verstehen oder die notwendigen Formulare bei Überbreite anzufordern in deutscher Amtssprache anfordern können.

f) die Ausbildungsstandards innerhalb der EU zu vereinheitlichen, um Wettbewerbsbedingungen unter den europäischen Mitgliedsstaaten anzugleichen

Diesem können wir nicht zustimmen. Dies hat den Hintergrund, dass trotz - für alle EU-Staaten verbindlicher Regelungen - nach wie vor etwa bei den Geschwindigkeitsbegrenzern für LKW bestimmte EU – Staaten ganz offensichtlich sich nicht an die Vorgaben halten. Es ist kein Geheimnis, dass in einigen EU – Ländern die Zertifikate für die Genehmigung und Eignung als Gefahrgut Fahrer, oder der Weiterbildung keinerlei Prüfung standhalten. Dieser Fakt ist bei den Kontrolleuren kein Geheimnis. Zudem darf eine Angleichung nicht bedeuten, dass die Ausbildungsbedingungen auf das europäisch niedrigste Niveau vereinheitlicht werden. Wer Wettbewerbsbedingungen angleichen möchte, der sollte etwa bei einer EU einheitlichen LKW-Steuer beginnen.

g) bei einer Führerscheinverlängerung - analog zum PKW – Führerschein – zu ermöglichen, den Sehtest beim Optiker, statt beim Augenarzt abzulegen

Diesem können wir uns ohne Bedenken anschließen.

h) die Prüfung der Einführung des Begleitenden Fahrens für die Führerscheinklassen C und CE im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation

i) im Rahmen der Überarbeitung der EU – Führerscheinrichtlinie sich für die Ausweitung der Führerscheinklassen B auf Fahrzeuge bis 7,5 t einzusetzen bzw. diese zu prüfen

Dieses können wir unterstützen.

(2) die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern und dabei insbesondere

a) den LKW -Stellplatzmangel zu beheben und die Schaffung von sicheren Rastplätzen mit sanitären Anlagen zu beschleunigen

Seit vielen Jahren mahnen wir, den LKW - Stellplatzmangel zu beheben und die Schaffung von sicheren Rastplätzen mit sanitären Anlagen zu beschleunigen. Wir hatten unter anderem Gespräche mit dem damaligen Bundesinnenminister Beckstein (CSU), der eine Besserung der Situation versprach, und waren hervorragend mit dem CDU-Abgeordneten Herrn Gerhard Wächter vernetzt. Jahrzehnte her, was ist geschehen? Es hat sich verschlimmert und das in jeder Hinsicht! Die Mängelliste ist lang: Nach wie vor gibt es unzählige LKW-Parkplätze mit dem Führerhaus zur Fahrbahn ohne Lärmschutzwände, schattenspendende und schalldämpfende Bäumen wurden gefällt, Stellplätze mit Gefälle zur Fahrbahn wie in Dormagen, dass Schlafen unmöglich macht, fehlende Stellplätze speziell für Kühlzüge mit einem Stromanschluss, so dass der enorme Lärm der Kühlaggregate entfällt.

c) die Kabotage Regelungen auf die Transporte im Vor- und Nachlauf des internationalen kombinierten Verkehrs anzuwenden

Diese Regelung können wir nicht mittragen. Das begründen wir damit, dass das BAG überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dieses große Einfallstor für Dumping zu kontrollieren, wie etwa auch bei der Kontrolle des Mindestlohns bei Kabotagefahrten.

d) Sozialdumping durch verstärkte Kontrollen entgegenzuwirken und die Kontrollbehörden hierfür mit mehr Personal auszustatten

Dem können wir zustimmen, halten dies aber nicht für ausreichend. Es muss eine ständige Verbesserung der technischen Ausstattung begleitend garantiert werden. Wer das Sozialdumping bekämpfen will, muss dafür sorgen, das etwa Frachtvermittlungsagenturen, die bei einer nicht genehmigten Kabotage Tour beteiligt gewesen sind, selbst für den Schaden in Gänze Haften.

(3) ausländische Führerscheine und Fachkräfteanwerbung anzuerkennen und dabei insbesondere

a) den Führerscheinerwerb und die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland für Personen mit EU – ausländischen Wohnsitz und einer Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrerin oder – Fahrer im Herkunftsland zu erleichtern

Mit der Anerkennung der Fahrerlaubnis aus den EU-Mitgliedsstaaten haben wir kein Problem. Berufskraftfahrer ist jedoch ein Facharbeitertitel nach einer dreijährigen Berufsausbildung. Auch nach der Grundqualifikation kann man nur zur angelernten Fachkraft werden. Nicht zur gelernten Fachkraft.

b) LKW – und Bus – Führerscheine aus der Ukraine, Montenegro, Bosnien – Herzegowina, Serbien , Türkei, Belarus und Russland durch Erweiterung der Anlage 11 der FeV unbürokratisch anzuerkennen und umzuschreiben

Diesem können wir aus Gründen der Sicherheit und der Wettbewerbsbedingungen nicht zustimmen. Vielleicht helfen ohne viele Worte einige Videos etwa auf Tiktok, um zu einer anderen Sicht zu gelangen. Wer eine Anerkennung der Führerscheine aus Ukraine, Montenegro, Bosnien – Herzegowina, Serbien, Türkei, Belarus und Russland für notwendig ansieht, sollte sich nicht mehr zum Thema der Verkehrssicherheit zu Worte melden. Warum sollte eine türkische Fahrerlaubnis in der EU ihre Gültigkeit besitzen? Warum sollten hierzulande junge Menschen tausende Euro für eine Fahrerlaubnis ausgeben, wenn man von dort für Bruchteile auch eine erhalten kann.

c) auf europäischer Ebene eine Reduktion des Mindestalters für Busfahrer und – Fahrerinnen herbeizuführen

Diesem können wir auf keinem Fall zustimmen. Die Herabsetzung des Fahreralters ist kein Heilmittel gegen den Personalmangel. Grund für den Personalmangel sind vor allem unattraktive Arbeitsbedingungen. Es ist zwar bereits einiges getan worden. Es muss aber weitere Maßnahmen geben, um die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrer zu verbessern und die Attraktivität dieses Berufs zu steigern. Gerade für junge Menschen sind planbare Arbeitszeiten und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.

Wir, die Fachgewerkschaft GTL, haben die Fachkompetenz und die Ideen, um die notwendigen strukturellen Änderungen sachkundig zu begleiten.

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Gedruckt am 29.03.2024 13:21.