Stellungnahmen
Bremer CGB-Chef fordert vom BfV Vorlage des AfD-Berichts noch vor der Bundestagswahl

Die Bremer Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer hat heute auf dem Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments einmal mehr vor der AFD gewarnt. Wörtlich führte sie u.a. aus: „Mittlerweile sind wir an einem Punkt, an dem der Begriff „Remigration“ nicht mehr nur bei heimlichen Treffen fällt, sondern ganz offen im Wahlprogramm der AfD zu finden ist. … Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht aus Angst vor den Wahlerfolgen einer in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei zu sehr in ihre Richtung bewegen.“
Der Bremer CGB unterstützt die Ausführungen der SPD-Politikerin. Er erwartet jedoch, dass es nicht bei ständigen verbalen Warnungen vor der rechtsextremistischen Partei bleibt, sondern dass sich Frau Grotheer mit ihrem Amt und in ihrer Partei dafür einsetzt, dass sich die AfD mit ihren verfassungsfeindlichen Zielen nicht länger hinter dem Parteienprivileg verschanzen kann und dabei ausgerechnet durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aktuell auch noch Unterstützung erhält.
Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGBArbeitsgemeinschaft: „Es ist ein Unding, wenn das BfV seinen neuesten AfD-Bericht zurückhält und erst nach der Bundestagswahl veröffentlichen will und dies mit seiner Neutralitätspflicht und der gebotenen Zurückhaltung im Wahlkampf begründet. Ich erwarte, dass das Verfassungsschutzamt seiner Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit gerecht wird und seinen AfD-Bericht unverzüglich veröffentlicht. Die AfD hat mir ihrem Wahlprogramm und ihrem Bundesparteitag deutlich gemacht, dass sie sich angesichts ihrer Wahlerfolge in Brandenburg, Sachsen und Thüringen, der steigenden Wahlprognosen für die Bundestagswahl und der Unterstützung des amerikanischen Multimilliardärs Eton Musk mittlerweile für unangreifbar hält und sich nun auch offen zu einer russlandfreundlichen Politik und Zielen wie EU-Ausstieg und Remigration bekennt.
Die AfD gehört verboten, wie nicht nur die CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft bereits seit längerem fordert, sondern aktuell auch 200 Juristen in einem Offenen Brief an Abgeordnete und Regierungen. Das ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgereicht entgegen der Skepsis führender Politiker der demokratischen Parteien hohe Erfolgschancen hätte, haben bereits im November 17 Verfassungsrechtler in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Deutschen Bundestag aufgezeigt.
An die Adresse von Frau Grotheer: Einen Antrag auf Verbot der AfD können nicht nur Bundestag und Bundesregierung sondern auch der Bundesrat stellen. Bremen hat es also in der Hand, selbst aktiv zu werden. Das Brandmauern gegenüber extremistischen Parteien keinen wirksamen Schutz bieten, beweist gerade Österreich, wo die Volkspartei entgegen allen bisherigen Bekundungen nunmehr doch Bereitschaft bekundet hat, mit der rechtsradikalen FPÖ zu koalieren.“
Gedruckt am 17.02.2025 9:39.