Stellungnahmen
GTL: Keine Entschuldigung, aber eine ernsthafte Frage!

In letzter Zeit häufen sich Pressemeldungen über schwer alkoholisiertes Fahrpersonal im Bereich des schweren Güterkraftverkehrs. Bereits vor einigen Monaten beantworteten wir eine Presseanfrage einer südwestdeutschen Zeitung zu einem Vorfall, bei dem ein stark alkoholisierter Lkw-Fahrer versuchte, einen Rasthof an der dortigen Autobahn zu verlassen. Dank des schnellen Eingreifens der Kontrollbehörden konnte dies verhindert werden.
Klarstellung der GTL: Egal ob Alkohol oder andere berauschende Substanzen – sie haben in unserem verantwortungsvollen Beruf absolut nichts verloren!
Gesellschaftliche Umstände und Realität auf Rastanlagen ist aber Teil des Problems und muss gelöst werden.
Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt es, dass Fahrerinnen und Fahrer bis zu drei Wochen ununterbrochen von ihrer Familie getrennt sind. Am vierten Wochenende dürfen sie dann für 45 Stunden nach Hause – ein Moment der Freude, aber auch der Belastung. Diese Umstände können leider zu „Exzessen“ führen, die wir keinesfalls entschuldigen, aber als Teil eines größeren Problems betrachten.
Die Preise auf Rastanlagen sind oft so hoch, dass sie mit den Spesen gerade für WC und Dusche reichen. Ansonsten verbringen Fahrerinnen und Fahrer ihre Ruhezeiten im Fahrzeug – bei Hitze, Kälte oder Langeweile. Weiters Problem ist dann die Abfallentsorgung. Ein Mitarbeiter der Entsorgung sagte uns einmal: „Stellt doch einfach Glascontainer auf die Rastanlagen!“ – ein einfacher, aber sinnvoller Vorschlag.
EU-Verordnung (EU) 2020/1054 – Artikel 8:
Verkehrsunternehmen müssen die Arbeit der Fahrer so planen, dass sie innerhalb von vier Wochen zur Betriebsstätte oder zum Wohnsitz zurückkehren können, um dort eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu verbringen.
Aber warum steht dort nicht „mit dem Fahrzeug“? So könnten Reinigungen, Ausstattungen und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden – ein Gewinn für alle Beteiligten.
Dies ist keine Relativierung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Solche Handlungen sind gefährlich und inakzeptabel, das Problem muss aber umfassender betrachtet werden und weiter reichende Lösungsansätze gefunden werden.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2012/C – 326/02) sagt dazu in Artikel 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Das gilt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen im Fernverkehr?
Es heißt in Artikel 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Für das Fahrpersonal offenbar aber nur alle vier Wochen?
Artikel 12 bestimmt: Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich zu versammeln und Gewerkschaften beizutreten. Ein Grund mehr, sich der GTL als Fachgewerkschaft anzuschließen.
Allzeit gute Fahrt – Eure GTL
Gedruckt am 28.09.2025 16:40.