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CGB Bremen BEGRÜSST KASSENKLAGEN GEGEN DEN BUND

Der CGB kritisiert seit langem, dass der Bund den Sozialversicherungsträgern die Kosten für von ihm veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen nur teilweise erstattet. Dies gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, die vom Gesetzgeber mit der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfängern beauftragt wurden, hierfür aber nur eine nicht kostendeckende Kopfpauschale von aktuell 133,17 Euro monatlich erhalten. Nach einem vom GKV-Spitzenverband veranlassten Gutachten deckt diese Pauschale nur ca. ein Drittel der tatsächlichen Kosten, die für die Versorgung der Bürgergeldempfänger anfallen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geht von 10 Mrd. Euro aus, die den Krankenkassen vom Bund somit jährlich vorenthalten werden.

Würde der Bund den Kassen diese 10 Mrd. Euro zahlen, bedürfte es für 2026 keiner Steigerung der Krankenkassenbeiträge. Tatsächlich zeigt der Bund bislang aber keine Bereitschaft, den Erstattungsforderungen der Krankenkassen und ihres Spitzenverbandes nachzukommen. Daher hat der Verwaltungsrat des GKVSpitzenverbandes den Grundsatzbeschluss gefasst, im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden zu klagen.

Grundlage der ersten Klagen, die zwischenzeitlich beim Landessozialgericht NordrheinWestfalen eingereicht wurden, sind die seit letztem Monat vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an die Krankenkassen verschickten Bescheide über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Nach Auffassung von Krankenkassen und GKV liegt ein Verstoß des Bundes gegen die Finanzautonomie der Krankenkassen sowie gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürfen.

Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, hat angekündigt, dass auch seine Kasse gegen den Zuweisungsbescheid aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 klagen wird. Für den CGB beachtenswert ist, dass Storm nicht nur Kassenfunktionär ist, sondern auch CDU-Mitglied mit Erfahrungen in herausgehobenen politischen Ämtern. So war er u.a. von 2009 bis 2011 beamteter Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) und von 2012 bis 2014 Saarländischer Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Weitere Krankenkassen haben ebenfalls Klagen gegen ihre Zuweisungsbescheide aus dem Gesundheitsfonds angekündigt.

Der Bremer CGB erwartet, dass sich auch die Bremer Handelskrankenkasse der zu erwartenden Klagewelle anschließen wird. Er begrüßt die Kassenklagen gegen den Bund und hofft im Interesse der Kassen und der Versicherten auf schnelle Gerichtsentscheidungen. Der CGB verweist weiter darauf, dass unzureichende Erstattungen für versicherungsfremde Leistungen nicht nur für die Krankenversicherung ein großes finanzielles Problem darstellen, sondern auch für die Pflegeversicherung. Statt der zugesagten 5,3 Mrd. Euro für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Pflegeversicherung über den Bundeshaushalt zur Vermeidung neuerlicher Beitragserhöhungen im Jahre 2026 lediglich ein überjähriges Darlehen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro eingeräumt.

Berücksichtigt man weiterhin, dass die Pflegeversicherung jährlich rd. 4 Mrd. Euro an Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige aufwenden muss, die ihr nicht erstattet werden, wäre bereits die zu Beginn des Jahres erfolgte Beitragserhöhung nicht notwendig gewesen.

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Gedruckt am 08.12.2025 17:44.