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Kraftfahrergewerkschaft (KFG) fordert weiter Tariffreiheit Wird der 22. Mai 2015 zum Gedenktag des Verfassungsbruchs?

Am 23. Mai 1949 hat der Parlamentarische Rat unter dem späteren Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer das Deutsche Grundgesetz ins Leben gerufen. Bis zum 22. Mai 2015 konnten sich die Staatsbürger und auch die Vertreter der kleineren Gewerkschaften verlassen, dass noch alle 149 Artikel im Grundgesetz Gültigkeit haben. Auch der Artikel 9 Absatz 3, wo die Gewerk-schaftsvielfalt und die Tariffreiheit garantiert wird, erläutert das Vorstandsmitglied im Christlichen  Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) Franz Xaver Winklhofer aus Freilassing in Bayern. Am Freitag, den 22. Mai 2015 haben 444 scheinbar unbelehrbare Abgeordnete der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der SPD im Deutschen Bundestag per Gesetz die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt. Weder die Vorgaben des Artikel 9 Absatz 3 noch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010, wo die freie Wahl der Gewerkschaften garantiert wurde, haben die Abgeordneten an ihrer Entscheidung gehindert, so Winklhofer der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) und stellvertretender Landesvorsitzender des CGB Bayern ist.

Franz Xaver Winklhofer: „Noch im Jahr 2013 haben bei ihrem Grußwort zum Bundesgewerkschaftskongress des CGB in Dresden, sowohl die CDU Bundesvorsitzende und Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel MdB, der Bayerische Ministerpräsident und CSU Vorsitzende Horst Seehofer sowie alle führenden Politiker/innen von CDU/CSU versichert, wie wichtig doch der CGB und die Tarifvielfalt als Garant der Wahlfreiheit der Arbeitnehmerschaft seien.“

Die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und besonders die Bundestagsabgeordneten der großen Koalition mahnen bei Ländern z. B. Russland und China ständig die Einhaltung der Menschenrechte an. Da stellt sich für die Verantwortlichen im CGB und KFG die Frage, ob die Einschränkung der Gewerkschaftsvielfalt und des Streikrechts nicht auch ein Verstoß gegen die gesetzlich garantierte Freiheit in Deutschland ist? Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), hat für das Jahr 2015 nicht umsonst das Motto ausgerufen: „Gewerkschaftsvielfalt schafft Freiheit!“ betont der CGB Funktionär. Das Gesetz zur Tarifeinheit ist ein Anschlag in das grundgesetzlich gesicherte Recht auf Tarifautonomie. Es zielt auf die Blockierung der Handlungsfreiheit kleinerer Gewerkschaften ab und, entgegen der Behauptung seiner Befürworter, führt es auch zu einer Beschränkung des Streikrechts. „Mich wundert, dass selbst die Bundesregierung dies mittlerweile offen zugibt“, so Winklhofer. Es liegt nahe, dass hier auf Zeit gespielt wird, um wirtschaftspolitische Interessen großer Unternehmen auf Kosten der Berufstätigen zu stärken. Es kommt auch der Verdacht auf, dass die pluralistischen Interessen der Gewerkschaften und die Grundrechte der Arbeitnehmerschaft für die Schaffung einer widerspruchsfreien Ordnung der Arbeitsbeziehungen im Betrieb untergeordnet werden sollen.

Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG)und die anderen Gewerkschaften des CGB lassen sich jedoch die lange Tradition aktiven Verhandelns für die Mitglieder und somit auch das Heft des eigenständigen Handelns nicht aus der Hand nehmen. Wir werden daher das Bundesverfassungsgericht anrufen, damit der 22. Mai 2015 nicht zum Gedenktag des Verfassungsbruchs durch den Deutschen Bundestag ausgerufen werden muss, erklärt Franz Xaver Winklhofer abschließend.

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Gedruckt am 23.04.2024 14:54.