CGB > Aktuell > Stellungnahmen > Leser

Stellungnahmen

CGB LV Bremen: Sozialwahlen 2017 - Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnis der Deutschen Rentenversicherung Bund am 23.06.17 sind die Sozialwahlen 2017 weitgehend abgeschlossen. Offen ist noch das Ergebnis der BARMER, bei der auch eine CGBListe zur Wahl steht, da hier nach einer Kassenfusion erst am 4. Oktober gewählt wird.

Die Ergebnisse der Sozialwahlen bieten keine besonderen Überraschungen. Wie schon bei den vorausgegangenen Wahlen verständigten sich bei der Mehrzahl der gut 160 Versicherungsträger die vorschlagsberechtigten Organisationen in sogenannten „Friedenswahlen“ untereinander über die Mandatsverteilung, so dass eine echte Wahlhandlung entfiel. Dies gilt für die regionalen Rentenversicherungsträger, mit Ausnahme der DRV Saarland, bei der eine Urwahl stattgefunden hat, bei der die CGB-Liste einen Stimmenanteil von 5,95% erzielte, der jedoch für einen Sitz in der Vertreterversammlung nicht ausreichte, für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen SVLFG, bei der auf Arbeitgeberseite gewählt wurde, sowie für die Orts-, Innungs- und Betriebskrankenlassen mit Ausnahme der BKK RWE und der pronova BKK.

Bei den „Friedenswahlen“ einigte man sich mehrheitlich auf Basis des Status Quo. Veränderungen waren überwiegend durch Fusionen zwischen Sozialversicherungsträgern begründet. Insgesamt können der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften zufrieden sein. Christliche Gewerkschafter sind für die nächsten sechs Jahre vertreten in den Gremien von

- sechs von elf Ortskrankenkassen
- elf von vierzehn regionalen Rentenversicherungsträgern
- sieben von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften
- einer Innungskrankenkassen
- zehn Betriebskrankenkassen sowie der
- Unfallkasse Bund und Bahn (UVB)
- Unfallkasse Saarland
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFGH)

Zu „echten“ Wahlen mit CGB-Beteiligung kam es bei der DRV Bund und der DRV Saarland. Urwahlen ohne CGB-Beteiligung gab es bei der BKK RWE sowie bei den bundesweit tätigen Ersatzkassen DAK, HKK, KKH und TK. Bei der BARMER steht aufgrund der Fusion mit der Deutschen BKK eine Urwahl noch aus. Hier findet die Wahl mit CGB-Beteiligung am 4.Oktober statt.

Bei den vier Ersatzkassen, bei denen Briefwahlen stattgefunden haben, waren wie bereits 2011 Mitgliedergemeinschaften mit Versicherungsbezeichnungen im Namen die großen Wahlgewinner. Das beste Wahlergebnis konnte dabei die KKH-Versichertengemeinschaft verbuchen, der bei der KKH 83,52% (!) der Wahlberechtigten ihre Stimme gaben. Bei der DAK erzielte die DAK-Mitgliedergemeinschaft mit 46,72% das beste Ergebnis, gefolgt von der DAK-Versicherten- und Rentnervereinigung mit 20,81%. Wahlgewinner bei der Techniker Krankenkasse (TK) war die TK-Gemeinschaft mit einem Stimmenanteil von 63,69%, gefolgt von der BfA DRV-Gemeinschaft mit 12,78%. Bei der Bremer Handelskrankenkasse (HKK) obsiegte mit 64,03% die (arbeitgeberlastige) HKK-Gemeinschaft.

Beim größten deutschen Versicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der insgesamt zwölf Listen zur Wahl zugelassen waren, war mit der BfA DRV-Gemeinschaft ebenfalls eine Mitgliedergemeinschaft Wahlsieger. Sie erzielte ein Wahlergebnis von 32,81%. Insgesamt haben bei der DRV Bund sechs Mitgliedergemeinschaften kandidiert und zusammen 67,52% der Stimmen auf sich vereinigt.

Bei den Gewerkschaften war Verdi mit 14,32 % am erfolgreichsten, während die IGM nur auf 6,28% kam. Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DBB und CGB blieben mit 3,68% bzw. 1,47% unter der 5%-Hürde. - Die Liste des DGB war bekanntlich erst gar nicht zur Wahl zugelassen worden, da der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinen rund sechs Millionen Mitgliedern es nicht vermocht hatte, die für die Wahlzulassung notwendigen 2000 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Für den CGB bedeutet das Ergebnis von 1,47% eine leichte Steigerung gegenüber 2011, wo der Stimmenanteil 1,40% betrug. Obwohl das Ergebnis selbst für einen Sitz nicht ausreicht, werden die christlichen Gewerkschaften dennoch zukünftig mit einem Mitglied in der Vertreterversammlung der DRV Bund vertreten sein, da für die DAK-Versicherten- und Rentnervereinigung
(DAK-VRV e.V.) DHV-Aufsichtsratsmitglied Jörg Steinbrück ein Mandat errang.

Insgesamt dürfte damit bei den diesjährigen Sozialwahlen bereits mehr als 150 christliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter Mandate in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung errungen haben. Weitere Mandate werden hinzukommen, da über die Besetzung von Ausschüssen und Regionalvertretungen sowie Ämter als Versichertenberater/In erst nach Konstituierung der neuen Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte entschieden wird.

Gemessen an der Zahl der errungenen Mandate können der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften mit dem Ergebnis der Sozialwahlen 2017 weitgehend zufrieden sei. Aus politischer Sicht ist jedoch durchaus Kritik am Sozialwahlergebnis angebracht. Dies betrifft zunächst die Wahlbeteiligung. Von insgesamt rund 51 Millionen Wahlberechtigten zu den Sozialwahlen hat lediglich ein knappes Drittel von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Bei der DRV Bund als dem größten Sozialversicherungsträger betrug die Wahlbeteiligung 30,16%. Dies waren gerade 0,72% mehr als 2011. Bei der DRV Saarland waren es sogar nur 25,6% der Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten. Das erklärte politische Ziel, die Wahlbeteiligung an den diesjährigen Sozialwahlen gegenüber 2011 deutlich zu erhöhen, wurde damit eindeutig verfehlt. Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung hat sich die CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft für die Ermöglichung der Online- Stimmabgabe ausgesprochen, wie sie Estland bereits 2005 für die nationalen Parlamentswahlen sowie die Europawahlen eingeführt hat. Auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft hat sich auch die CDA diese Forderung zu eigen gemacht und auf ihrer Bundestagung im Mai die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert, entsprechend aktiv zu werden.

Allein mit der Einführung von Online-Wahlen wird sich jedoch das Interesse der Versicherten an den Sozialwahlen
nicht nachhaltig steigern lassen. Wie wollen wir als Gewerkschaften glaubwürdig für Sozialwahlen eintreten, wenn wir tatsächlich nur bei einzelnen der mehr als 160 Versicherungsträgern den Versicherten die Möglichkeit zur Stimmabgabe einräumen ? Die „Friedenswahlen“ gehören damit auf den Prüfstand gestellt, wobei Ziel nicht die Abschaffung, sondern die Einschränkung sein sollte.

Es sollte auch nicht länger hingenommen werden, dass kandidierende Organisationen durch die Verwendung der Namen von Versicherungsträgern in ihrer Listenbezeichnung dem Wähler eine besondere Sachkunde und Nähe zum Sozialversicherungsträger vorgaukeln dürfen, während sie tatsächlich kaum sozialpolitische Bedeutung haben und außerhalb der Sozialwahlen öffentlich seltem in Erscheinung treten. Aber auch wir als Gewerkschaften sind gefordert, unsere Rolle in der Selbstverwaltung zu überdenken und insbesondere unsere Kandidatenaufstellung transparenter zu gestalten und mehr Frauen und jüngere Menschen für Sozialversicherungsgremien zu nominieren. Nach aktuellen Angaben liegt der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen derzeit unter 30 Prozent.

Schließlich geht es um mehr Kompetenzen für die Selbstverwaltung, wie z.B. der Wiederherstellung der vollen Beitragsautonomie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entgegen allen politischen Bekenntnissen zum Subsidiaritätsprinzip und zum Vorrang der Selbstverwaltung hatten wir in den letzten Jahren eine schleichende Aushöhlung der Rechte der Selbstverwaltung zu verzeichnen. Zu Recht wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Sozialwahlen nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland sind. Ihnen muss daher endlich auch die Bedeutung beigemessen werden, die ihnen zukommt. Dazu bedarf es einer umfassenden Reform, wie sie CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich bereits für diese Legislaturperiode verabredet hatten.

Zurück

CGB > Aktuell > Stellungnahmen > Leser

Gedruckt am 28.03.2024 19:20.