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CGPT verabschiedet tarifpolitische Regeln

Auf ihrem Sondergewerkschaftstag am 18.09.2012 in Neuhof hat die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) folgende Entschließung zur Tarifpolitik, Zeitarbeit sowie Werkvertragsleistungen verabschiedet:

Der Einsatz von Zeit- und Leiharbeitnehmern, sachgrundlosen Befristungen sowie Werkvertragsleistungen ist für die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation kein dauerhaft akzeptables personalwirtschaftliches Instrumentarium. Sicher ist es in einzelnen Bereichen zeitweise notwendig, dass Zeitarbeiter oder befristete Beschäftigte eingesetzt werden müssen. Dies kann aber nur begrenzte, begründete Ausnahme sein und bedarf der Zustimmung der Betriebsräte. Grundsätzlich muss aber dauerhafter Personalbedarf über dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gedeckt werden. Alle Betriebsräte sollten sich für möglichst viele Festeinstellungen und gegen Auslagerung in Werkverträge oder Arbeitsspitzenabbau durch Zeitarbeit wenden. Die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die sowohl die schwankende Auslastung der Betriebe als auch die Interessen der Belegschaften vor diesem Hintergrund berücksichtigen, wird von der CGPT aktiv gefördert.

Die vermehrte Auslagerung von Leistungen in Werkverträge ist abzulehnen. Gerade in der letzten Zeit wird das Instrument des Werkvertrages ein-gesetzt, um Tarifverträge zu unterlaufen. Die Entlohnung der Leistungen wird dann meist über Stücklöhne oder ähnliche Vergütungsmodelle durchgeführt, die keine soziale Absicherung der Leistungserbringer vorsehen. Die CGPT spricht sich daher gegen Stücklöhne aus, die gerade im Kurier-, Express- und Paketbereich angewandt werden.

Ziel einer aktiven, verantwortungsvollen Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit muss die Integration aller Leistungen eines Unternehmens bzw. einer Branche in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und tarifvertraglich gesicherte Entlohnung sein.

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Gedruckt am 16.04.2024 20:17.