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DHV - Die Berufsgewerkschaft empfiehlt seinen Tarifkommissionen für 2013 eine Lohnerhöhung von 5,5 Prozent

Nach Beratungen in verschiedenen Gremien zu Beginn des Jahres 2013 hat der DHV Hauptvorstand eine Forderungsempfehlung für die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen im Jahre 2013 beschlossen. Eine lineare Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent hält die DHV für angemessen.

Der Hauptvorsand begründet diese Empfehlung damit, dass die aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr auch für 2013 eine Reallohnsteigerung in Entgelttarifverhandlungen durchgesetzt werden muss. Die Inflationsrate lag im vergangenen Jahr bei 2 Prozent, die Steigerung der Wirtschaftsleistung lag ebenfalls bei etwa 2 Prozent. Beides zusammengenommen würde bereits eine Lohnsteigerung von 4 Prozent rechtfertigen. „Um eine Reallohnsteigerung sicherstellen zu können ist deshalb eine allgemeine Forderungsempfehlung von 5,5 Prozent gerechtfertigt“, so Gunter Smits, Bundesvorsitzender der DHV- Die Berufsgewerkschaft in Hamburg.

Mit der Forderungsempfehlung gibt der Hauptvorstand eine Richtschnur für seine Tarifkommissionen vor. Er ist sich darüber bewusst, dass Gehaltserhöhungen an branchenspezifische Besonderheiten anzupassen sind. Allgemeine Forderungsempfehlungen laufen immer Gefahr den spezifischen Voraussetzungen in den Branchen nicht Rechnung zu tragen. Denn Lohnerhöhungen müssen von den Unternehmen erwirtschaftet werden können, dessen ist sich die DHV bewusst. „Wir müssen bei Gehaltsforderungen den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen in den verschiedenen Branchen gerecht werden. Das darf aber den Grundsatz nicht in Frage stellen eine Reallohnsteigerung durch Tarifabschlüsse im Jahr 2013 durchzusetzen,“ so Smits weiter.

In den vergangenen zehn Jahren sind die Tariflöhne moderat gestiegen. Dies führte dazu, dass zum Teil nicht einmal die Inflationsrate ausgeglichen wurde. Trotz Eurokrise konnten die Unternehmen in Deutschland jedes Jahr ein Wirtschaftswachstum erzielen. Daran haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Gehaltsteigerungen nicht im gleichen Maße partizipiert. „Nach Jahren der Lohnzurückhaltung ist es deshalb jetzt an der Zeit das zweite Jahr in Folge eine Reallohnsteigerung sicherzustellen und die Beschäftigten an den Unternehmensgewinnen der vergangenen Jahre zu beteiligen,“ so Smits abschließend.

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Gedruckt am 25.04.2024 23:38.