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medsonet. beschließt neue Organisationsstruktur

Am 9. März 2013 hat in Fulda ein außerordentlicher Bundesgewerkschaftstag der Gesundheitsgewerkschaft medsonet. stattgefunden, in dessen Mittelpunkt Änderungen der Satzung standen.

Der außerordentliche Bundesgewerkschaftstag wurde einberufen, da das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) im März des vergangen Jahres im Zuge eines Statusverfahrens der medsonet. zu diesem Zeitpunkt die Tariffähigkeit abgesprochen hatte. Dabei stütze sich das LAG auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahr 2010, in dem das oberste Bundesgericht eine Kehrtwende seiner bisherigen Rechtsprechung vollzogen hatte. Laut BAG seien gerade an junge Gewerkschaften besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit zu stellen, so dass der Mitgliederzahl eine entscheidende Bedeutung zukäme. Die Anzahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge könnten ihre Tariffähigkeit hingegen nicht belegen. medsonet. hat gegen den Beschluss des LAG Beschwerde beim BAG eingereicht.

Die Entscheidungsgründe des LAG Hamburg griff der Stellvertretende Bundesvorsitzende Jörg Schulze noch einmal in seiner Ansprache vor dem Gewerkschaftstag auf. Schulze sagte, dass es mit dieser Rechtsprechung faktisch unmöglich geworden ist, eine neue Gewerkschaft zu gründen. Eine neue Gewerkschaft müsste, um überhaupt in die Lage zu kommen, tatsächlich jemals Tarifverträge abzuschließen zu können, sofort eine Anzahl von Mitgliedern gewinnen, die einen signifikant hohen Anteil von allen Beschäftigten in einem bestimmten Bereich repräsentiert. Das sei schier unmöglich. „Zudem kann mit dieser Rechtsprechung eine rivalisierende Gewerkschaft mit einer Konkurrentenklage gegen einen missliebigen Mitbewerber bereits unmittelbar nach dessen Gründung vorgehen. So hat eine neue Gewerkschaft überhaupt keine Chance, eine den hohen Maßstäben
entsprechende Anzahl von Mitgliedern zu gewinnen“, betonte Schulze vor den Delegierten. „So wird der Tarifautonomie kein Gefallen getan.“

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung stimmten die Delegierten des Bundesgewerkschaftstages dann einer Satzungsänderung zu. medsonet. wird sich zunächst auf die Betriebsarbeit durch die Betreuung der Betriebsräte und der Beschäftigten konzentrieren. Ebenso bleibt die Bildungsarbeit ein Schwerpunkt. Als Berufsverband wird medsonet. aber ihr Engagement und ihre Organisationsstruktur weiter ausbauen, um dann den Anforderungen des BAG an die Tariffähigkeit zu entsprechen.

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