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Aktuelle Infoblatt zu gesetzlichen Mindestlöhnen

An diese Mindestlöhne müssen sich die Arbeitgeber halten

Gesetzliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz (AÜG)

- Stand: 1. Dezember 2013 –

Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung bewirkt, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrags bindend werden. Somit hat ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag beschrieben wird, Anspruch auf dessen Leistungen, auch wenn sein Arbeitgeber nicht Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband und/oder er selber nicht Gewerkschaftsmitglied ist.

Verstöße gegen die zwingenden Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können mit (zum Teil erheblichen) Bußgeldern geahndet werden.

In folgenden Branchen gibt es verbindliche gesetzliche Mindestlöhne:

 

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