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Durchbruch in der 3. Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2014 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen

5,4 Prozent für zwei Jahre, mindestens 90 Euro.

Nach zwei erfolglosen und durch eindrucksvolle Warnstreiks begleitete Verhandlungsrunden haben sich die Tarifparteien in der dritten Verhand-lungsrunde am 1. April 2014 auf einen Tarifabschluss geeinigt. 

Die Tarifeinigung sieht eine lineare Erhöhung der Entgelte um 3,0 v.H ab März 2014 (mindestens 90,00 €) und eine weitere Erhöhung um 2,4 v.H. ab März 2015 bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor. Der Urlaubsanspruch beträgt künftig einheitlich 30 Tage.

Die Entgelte der Auszubildenden steigen ab März 2014 um 40,-- €, und um weitere 20,-- € ab März 2015.

Die bestehenden Übernahmeregelungen für Auszubildende werden verlängert und der Urlaubsanspruch für Auszubildende wird um einen Tag erhöht.

Für die Tarifrunde 2014 wurden von den Gewerkschaften u.a. Erhöhungen der Entgelte um einen Sockelbetrag von 100,-- € und eine anschließende Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,5 % gefordert.

Der Tarifabschluss ist als großer Erfolg zu werten, nachdem in den zwei vor-hergehenden Verhandlungsrunden von den Arbeitgebern keinerlei Angebot vorgelegt wurde. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, das Tarifergebnis wie vom Bundesinnen-minister angekündigt, zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten des Bundes zu übertragen.

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Gedruckt am 26.04.2024 12:13.