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CGB fordert die Bundesregierung auf, die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit endgültig aufzugeben

Die konkrete Nachfrage beim Arbeitsministerium ergab, dass die Bundesregierung an der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit festhalten will. Das Arbeitsministerium bekräftigte, dass „der Grundsatz der Tarifeinheit einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten darstellt“, und dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag festhält, den „Grundsatz der Tarifeinheit in Abstimmung mit den Sozialpartnern gesetzlich zu kodifizieren.“

Es ist unmöglich, dass sich die Bundesregierung gegen den erklärten Willen der Beschäftigten stellt. Alle gewerkschaftlichen Spitzenverbände und die in ihnen vertretenen Gewerkschaften – selbstverständlich auch wir als CGB – sprechen sich aufgrund der freiheitlich demokratischen Grundordnung und dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Tarifvertrags- und Koalitionsfreiheit gegen die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit aus. „Es ist unerträglich, dass die Bundesregierung an einem Vorhaben festhält, obwohl diejenigen, die sie damit „beschützen will“, dies gar nicht mehr wollen, entrüstet sich Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB.

„Ich bin sicher, ein Volksentscheid, über die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, würde ein ähnliches Ergebnis bringen, wie der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld, da man nicht gegen die Bürger regieren kann“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführern des CGB weiter.

Es ist Zeit zu erkennen, dass auch gefasste Pläne von Regierungen dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen und dann aufgegeben werden müssen, wenn sie gegen den Willen der Betroffenen nicht mehr durchsetzbar sind.

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Gedruckt am 29.03.2024 14:18.