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CGB fordert die Übertragung der Regelung zur Abschaffung der Praxisgebühr auch auf Beamte

Berlin, den 07.11.2012 Nachdem der Wegfall der Praxisgebühr für die gesetzlich Versicherten beschlossen wurde, fordert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) diese Regelung auch auf die Beamten in Deutschland zu übertragen.

Im Jahr 2004 sind im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Einschnitte im Bereich der Krankenversicherung durch Anpassungen der Beihilfevorschriften auf Beamte und Versorgungsempfänger entsprechend übertragen worden. Damit wurde auch dieser Personenkreis verpflichtet, für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten im Quartal, einen Betrag von zehn Euro zu zahlen. Auch die Beamten und Versorgungsempfänger haben also einen erheblichen Teil zu den Einsparungen beigetragen, die im Gesundheitssystem durch die seit dem 01.Januar 2004 geltende Regelung erwirtschaftet wurden.

„Wenn nun die gesetzlich Versicherten im Hinblick auf die Praxisgebühr entlastet werden sollen, so ist es nur recht und billig, wenn auch die Beamten und Versorgungsempfänger in gleicher Weise entlastet werden.“, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Ab dem Jahr 2004 haben sich die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen über die Praxisgebühr genauso an den Kosten des Gesundheitssystems beteiligt, wie die gesetzlich Versicherten Kolleginnen und Kollegen. Wenn nun die gesetzlich Versicherten entlastet werden, müssen im Sinne der Gleichbehandlung auch die Beamten und Versorgungsempfänger entlastet werden“, ergänzt Christian Hertzog, CGB Generalsekretär.

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