CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Pressemitteilungen

Beihilfe zum Suizid generell verbieten

Verein katholischer deutscher Lehrerinnen plädiert für Ausweitung des Sterbehilfe-Verbots

Essen, 29. November 2012. – In der Nachtsitzung vom heutigen Donnerstag auf den morgigen Freitag will der Bundestag über den geplanten Gesetzentwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe beraten. Eine halbe Stunde wurde dafür anberaumt. Das zeigt, welche geringe Bedeutung man inzwischen dem Thema Lebensschutz beimisst.

Der von Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger bislang vorgelegte Gesetzentwurf sieht nur ein Verbot der kommerziellen Sterbehilfe vor, während die Beihilfe zum Suizid aus sogenannten altruistischen Motiven straffrei bleiben soll. Aber wer will zukünftig beurteilen, welche Motive altruistisch und welche egoistisch sind? Roger Kusch vom Verein „Sterbehilfe Deutschland“ hat nun prompt angekündigt, den Angehörigen von „Sterbehilfe-Kunden“ die Beiträge zurückzuzahlen. Und so werden es vermutlich auch weitere Sterbehilfe- Befürworter tun, die die laxe Gesetzesvorlage formal zu ihren Gunsten auslegen.

Reicht es aus, nur die auf Gewinn angelegte Sterbehilfe zu verbieten und ansonsten die Beihilfe zum Suizid in die jeweilige Gewissensentscheidung der nahestehenden Personen oder Angehörigen zu legen? In Zeiten einer funktionell ausgerichteten Medizin und Organspende-Not muss diese Frage erlaubt sein. Schließlich ergab eine Untersuchung im November 2008, dass bereits ein Drittel der Ärzte sich vorstellen könne, Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. Ein Viertel erklärte sich sogar zur aktiven Sterbehilfe bereit. „Wir brauchen mehr Solidarität, aber vor allem eine bessere Palliativmedizin und Hospize für Menschen, die leiden und nicht mehr weiter wissen, anstatt Gesetzeslücken, die die billige Abschaffung von Leid nahe legen“, sagt die Bundesvorsitzende des VkdL, Roswitha Fischer.

Zurück

CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Gedruckt am 25.04.2024 1:08.