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Landesrechnungshof im Dienst der politischen Ideologie

Essen, 24. Mai 2013. – Rechtzeitig vor der Anhörung im nordrheinwestfälischen Landtag zu einem Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion wird eine Rüge des Landesrechnungshofes in die Presse gebracht. Es wird berichtet, dass der Landesrechnungshof Förderschulen rüge, weil sie trotz besserer Ausstattung und kleinerer Klassen die Erwartungen nicht erfüllen.

Aber was wird denn erwartet?

Angeführt ist nur die Erwartung, dass Förderschulen ihre Schülerinnen und Schüler der Regelschule zuführen und dass dies immer weniger geschehe. Ist das der einzige Anspruch, den der Landesrechnungshof an Förderschulen hat, der einzige Anspruch, an dem diese gemessen werden, und hat der Landesrechnungshof die Kompetenz, so etwas zu beurteilen? Förderschulen stellen an sich selbst den Anspruch, ihre Schülerinnen und Schüler zu befähigen, mit ihrer Behinderung so umgehen zu können, dass sie in die Lage versetzt werden, ein erfülltes Leben zu führen. Dazu gehört natürlich der Anspruch, sie so fit zu machen, dass sie auf eine Regelschule wechseln können. Dass das nicht bei allen Schülerinnen und Schülern möglich ist, müsste allen klar sein, vor allem aber den Behindertenbeauftragten, die sich mit Behinderungen befassen, die aber noch nie Kinder mit Behinderungen unterrichtet haben.

Wenn der Landesrechnungshof Schulen auf ihre Effizienz hin überprüft, dann hätte er schon seit Jahrzehnten die Abschaffung der Gesamtschulen fordern müssen, erreichen sie doch trotz wesentlich besserer personeller und sächlicher Ausstattung bei allen Tests nur geringfügig bessere Ergebnisse als Hauptschulen, wecken aber die Erwartung, nach gymnasialen Standards zu arbeiten.

Nach der Hauptschule wird nun die nächste Schulform sturmreif geschossen, die der Einheitsschule im Weg steht!

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