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Caritasklinikum in Saarbrücken macht aus der Stammbelegschaft in der Küche Leiharbeitnehmer.

Die Gewerkschaft GöD kritisiert die Änderungsvereinbarungen mit den betroffenen Beschäftigten und erwägt rechtlich dagegen vorzugehen. Beschäftigte aus dem Caritasklinikum in Saarbrücken - Rastpfuhl- haben sich an die Gewerkschaft GöD (Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen) gewandt, weil sie nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit zur Caritas nun im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für ein anderes Unternehmen arbeiten sollen. dabei handelt das Caritasklinikum an der Mitarbeitervertretung (MAV) vorbei. Nico Caló, Geschäftsführer der Gewerkschaft GöD,:“die den Beschäftigten vorgelegte Vereinbarung ist eine Schlechterstellung, welche wir als Gewerkschaft nicht hinnehmen werden.“

Im Arbeitsvertrag der Caritasklinik steht, das die Einrichtung „der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe“ dient. Wer Beschäftigte nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit zur Stammbelegschaft zu Leiharbeiter macht, handelt nicht in christlicher Nächstenliebe, so die Gewerkschaft GöD. Die den beschäftigten vorgelegte Zusatzvereinbarungen stellen mit Blick auf die Verteilung der Arbeitszeiten eine erheblichen Verschlechterung dar. So richten sich diese zukünftig nach den Vorstellungen und Anforderungen des Dienstleistungsunternehmens an die die Beschäftigten verliehen werden. Der Arbeitsort wird vom Caritasklinikum Saarbrücken auf andere Standorte im Saarland erweitert, so Nico Caló, Geschäftsführer der Gewerkschaft GöD und ergänzt:“Auch bei der Bezahlung gibt es Klärungsbedarf.“ Nimmt das Caritasklinikum die Vereinbarung gegenüber den beschäftigten nicht zurück, dann wird die Gewerkschaft GöD rechtliche Schritte prüfen und ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren.

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Gedruckt am 19.04.2024 13:10.