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Umfangreicher Tarifabschluss für die Warengenossenschaften in Norddeutschland

Die DHV und der Genossenschaftliche Arbeitgeberverband Norddeutschland e.V. (GAV) haben für die Warengenossenschaften am 18.9.2013 in Hannover einen umfangreichen Tarifabschluss erzielt:

Entgelte West

Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen um 2,6 % vom 1.10.2013 bis 30.6.2014 zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von € 200.-- im Oktober 2013. Weitere Erhöhung um 2 % ab 1.7.2014 bis 30.6.2015.

Entgelte Ost

Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen um 3,06 % vom 1.10.2013 bis 30.6.2014 zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von € 200.-- im Oktober 2013. Weitere Erhöhung um 2,35 % vom 1.7.2014 bis 30.6.2015 Damit steigen die Ost-Entgelte um insgesamt 5,41 %. Die stärkere Erhöhung ist ein wesentlicher Schritt zur Gleichstellung der Einkommen in Ost und West, die weiterhin gemeinsames Ziel der Tarifpartner ist. Die Ausbildungsvergütungen werden in allen Ausbildungsstufen vorab um € 50.-- erhöht. Damit ist für die Auszubildenden die Gleichstellung mit dem Westen erreicht.

Manteltarifvertrag

Die bisher unterschiedlichen Manteltarifverträge in Ost und West wurden harmonisiert, mit einer Ausnahme: Arbeitnehmer erhalten im Osten einen Tage mehr Urlaub (30). Diese Regelung soll so lange gelten, bis auch die Vergütungen vereinheitlicht sind. Für den Westen wurde zusätzlich vereinbart, dass Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr überall 30 Urlaubstage erhalten. Vereinheitlicht wurde u.a. auch die Errechnungsbasis der Sonderzahlungen.

Eingruppierungsrichtlinien

Die Eingruppierungsrichtlinien werden für alle Arbeitnehmergruppen (Lohn- und Werkstattbereich, Meister, kaufmännische Angestellte) grundlegend modernisiert und in einem Tarifvertrag zusammengefasst; der T-Bereich (technische Angestellte) wird beendet. Die wenigen dort eingruppierten Mitarbeiter werden unter Wahrung ihres Besitzstandes einer anderen Tarifgruppe zugeschlagen.

Tankstellenjobs

Die Tankstellen-Shops wurden bisher in einem eigenen Tarifvertrag geregelt. Dieser Vertrag soll zu einem Einzelhandelsvertrag ausgebaut werden, in den auch Raiffeisen- und Baumärkte einbezogen werden. Deren Arbeitsbedingungen unterscheiden sich wesentlich von denen im allgemeinen Großhandels- bzw. Lagerbereich. Der neue Tarifvertrag soll die Methodik des vorliegenden Manteltarifs enthalten, jedoch die in Niedersachsen für den allgemeinen Einzelhandel vereinbarten Arbeitsnormen und Entgelthöhen. Nach entsprechender Vorbereitung sollen die Tarifverhandlungen dazu im November aufgenommen werden. Auch die Mitarbeiter der Tankstellenshops sollen vom vorliegenden Tarifabschluss profitieren: Der Arbeitgeberverband empfiehlt seinen Mitgliedern, bis zum Abschluss des geplanten Tarifvertrages die jetzt vereinbarten Erhöhungssätze auch auf die Mitarbeiter der Tankstellenshops anzuwenden. Die Sonderzahlungen sollen anteilig nach der Arbeitszeit ausgezahlt werden.

Die DHV-Verhandlungskommission zeigt sich zufrieden und begrüßt den Tarifabschluss:

Er entspricht der wirtschaftlichen Lage der Warengenossenschaften in den nördlichen Bundesländern und beteiligt die Arbeitnehmer an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre. Die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West kommt mit dem Abschluss ein gutes Stück voran. Bedeutsam ist der Wille beider Tarifpartner zu einer völligen Angleichung im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung. Die lange geplante Überarbeitung, Aktualisierung und Vereinheitlichung der Manteltarifverträge wurde abgeschlossen. Die wenigen von Arbeitgeberseite geforderten Verschlechterungen, z.B. bei den Zuschlägen für Mehr- und Feiertagsarbeit, wurden zurückgewiesen bzw. entschärft oder durch rechtssichere Formulierungen ersetzt.

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Gedruckt am 17.04.2024 1:58.