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Gut für Arbeitnehmer – schlecht für Gewerkschaftspluralismus CGM reagiert auf Koalitionsvertrag mit gemischten Gefühlen
Der vorläufige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stößt bei der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auf überwiegend positive Resonanz: „Die Vereinbarung enthält viele Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Als CGM hat uns besonders gefreut, dass einige unserer langjährigen Forderungen Niederschlag gefunden haben“, stellt der CGMBundesvorsitzende Adalbert Ewen fest.
So werde zum 01.01.2015 ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt, von dem allerdings bis 2017 per Tarifvertrag nach unten abgewichen werden darf. Die CGM und ihre Schwestergewerkschaften im CGB hatten bereits vor einem Jahr eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart, nach der sie nicht nach unten vom Mindestlohn abweichen werden. Außerdem wurde damals beschlossen, bis zur Einführung eines Mindestlohnes keinen Tarifvertrag unter 8,50 Euro abzuschließen. Demnach dürfte es spätestens ab 2015 in Deutschland keine Löhne mehr unter 8,50 Euro geben, „es sei denn, Gewerkschaften, die nicht dem CGB angehören, schließen solche Tarifverträge ab“, merkt Ewen an. Die CGM war außerdem fortwährend der Meinung, dass der Mindestlohn grundsätzlich nicht von der Politik, sondern von einer Tarifkommission bestehend aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften ausgehandelt werden soll. Auch dieser Punkt findet sich nun im Koalitionsvertrag wieder.
In Sachen Werkverträge hat sich die CGM stets dafür ausgesprochen, die Anwendung stärker zu kontrollieren, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auf Werkverträge auszuweiten und die Vergabe von Werkverträgen nicht mit Arbeitnehmerüberlassung zu kombinieren. „Auch wenn sich das Mitbestimmungsrecht nun lediglich auf eine Informationspflicht beschränken soll, so sind doch letztendlich alle unsere Forderungen erfüllt worden“, zeigt sich der CGM-Bundesvorsitzende zufrieden. Stolz ist die CGM auf die zukünftige Renten-Regelung im Koalitionsvertrag: Beschäftigte dürfen demnach ab dem 01.01.2014 nach 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Bereits vor Jahren forderte die CGM, das Renteneintrittsalter nicht vom Lebensalter, sondern von den Versicherungs- und/oder Beitragsjahren abhängig zu machen. 2011 schlossen sich die Sozialausschüsse der CDU (CDA) dieser Forderung an, 2012 schließlich auch die SPD. „An dieser Stelle hat die CGM politische Maßstäbe gesetzt, denn wir waren nachweislich die Ersten, die diese Forderung aufgestellte haben“.
Nicht zufrieden ist die CGM dagegen mit der Vereinbarung zur Tarifeinheit, nach der der Grundsatz der Tarifeinheit, der vom Bundesarbeitsgericht aufgegeben wurde, da die Tarifautonomie sich bewährt hatte, nun per Gesetz wieder eingeführt werden soll: „Damit wird Gewerkschaftspluralität eingeschränkt und die in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit torpediert.“ Ein Gesetz, das grundgesetzlich garantierte Rechte in solch hohem Maße einschränkt, halte die CGM für äußerst fragwürdig. Man halte es deshalb auch für sehr wahrscheinlich, dass jahrelange Gerichtsverfahren die Folge solch eines Gesetzes sind. „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land ist der Koalitionsvertrag gut, für die Gewerkschaftsvielfalt ist er es leider nicht. Auf diese Weise wird der Organisationsgrad der Gewerkschaften von 18 Prozent sicherlich nicht steigen können“, befürchtet Ewen.
Gedruckt am 11.12.2024 11:17.