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Licht und Schatten im Koalitionsvertrag
Die DHV bedauert die vielen, wenig konkreten Aussagen und Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Nach dem langen und zähen Ringen um eine Einigung hätte die DHV sich mehr klare Aussagen und Positionen gewünscht. Die DHV begrüßt ausdrücklich die Vorhaben der neuen Bundesregierung zur Verhinderung und Reduzierung der Altersarmut. Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu lassen und die Steigerung der Zurechnungszeit bei der Erwerbminderungsrente von 60 auf 62 Jahre, die höhere Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den gleitenden Übergang in den Ruhestand, sind Forderungen, die von den christlichen Gewerkschaften bereits seit mehreren Jahren erhoben werden. Diese Änderungen werden deutlich zu einer Verbesserung der Lebenssituation im Alter beitragen und der Altersarmut entgegenwirken.
Erfreulich ist auch, dass sich die neue Bundesregierung die Bekämpfung des Missbrauchs gewerblicher Werkverträge auf die Fahne geschrieben hat. Die DHV spricht sich seit längerem, wie auch andere Gewerkschaften für eine gesetzliche Rahmenregelung aus, die diesem Phänomen entgegen wirkt. „Es muss allerdings klar sein, dass diese Vorhaben nicht zum Nulltarif zu haben sind, aber würdevolle Lebensumstände nach einem langen Arbeitsleben müssen der Gesellschaft auch etwas wert sein“, erklärt Anne Kiesow, Mitglied des Hauptvorstandes der DHV.
Begrüßt wird auch das Bekenntnis zur Tarifautonomie. „Problematischer ist jedoch der geplante Weg zu einem gesetzlichen Mindestlohn. Der gefundene Kompromiss ist zwar der viel zitierte Schritt in die richtige Richtung, wird aber in der geplanten Umsetzung verfassungsrechtlich schwierig werden“, befürchtet Henning Röders, stellvertretender Bundesvorsitzender der DHV. „Im Sinne der auch im CGB geführten Diskussion würde ein „Mindestlohngesetz“, welches sich in der Diktion am Bundesurlaubsgesetz orientiert und eine dem gesetzlichen Mindesturlaub vergleichbare Lohnuntergrenze festschreibt, eine effizientere Lösung darstellen“, so Röders weiter.
Nach dem Koalitionsvertrag sollen in der geplanten Mindestlohnkommission die Vertreter der Arbeitnehmer von den Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer benannt werden. Nachdem der Vertrag im Plural spricht, geht die DHV davon aus, dass alle Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer, DGB, DBB und selbstverständlich auch der CGB in der Kommission vertreten sein werden.
Bedenklich ist jedoch das Vorhaben der Koalitionäre, im Interesse „einheitlicher“ Tarifverträge den Tarifpluralismus in „in geordnete Bahnen“ zu lenken. Zu Recht hat das Bundesarbeitsgericht die bisherige „Tarifeinheit“ als verfassungswidrig abgeschafft. Dieses Vorhaben im Interesse der DGB-Gewerkschaften und von Arbeitgebern und von Arbeitgeberverbänden verstößt ebenso gegen die Verfassung und muss deshalb zurückgewiesen werden.
Gedruckt am 11.12.2024 10:25.