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Rente mit 63 – Keine neue Gerechtigkeitslücken aufreißen!

Der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB), Matthäus Strebl, MdB, hat ein Ende der anhaltenden Diskussionen um die „Rente mit 63“ gefordert. Vor dem Hintergrund, dass nach dem Koalitionsvertrag langjährig Versicherte, die auf 45 Beitragsjahre verweisen können, ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können sollen, sei es höchste Zeit, hierfür die erforderlichen Kriterien festzulegen.

Völlig unklar sei, ob die gesetzliche Regelung auf 45 „Arbeitsjahre“ hinauslaufen werde, oder auf 45 „Beitragsjahre“, wie Arbeitsministerin Andrea Nahles es wolle. In diesem Fall würden Zeiten der Arbeitslosigkeit mit berücksichtigt. Eine zeitlich unbegrenzte Anrechnung von „Beitragsjahren“ während der Arbeitslosigkeit lehnt Strebl strikt ab. Dies würde eine unzumutbare Benachteiligung derer bedeuten, die tatsächlich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Offen zeigte sich Strebl, ob die in der politischen Diskussion genannten fünf anrechenbaren Jahre alternativlos seien.

Ebenso muss nach Überzeugung von Strebl ausgeschlossen werden, dass bei der Neuregelung des Renteneintrittsalters Frauen benachteiligt würden. Nach der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung erfüllt jeder zweite männliche Neurentner im Alter von 63 bis 65 Jahren die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Frühverrentung, aber angesichts von Pausen in der Kindererziehung nur jede siebte Frau. Nachdem mit der Einführung der Mütterrente eine Gerechtigkeitslücke.

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Gedruckt am 23.04.2024 19:31.