CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Pressemitteilungen

Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten und illegale Transporte KFG wundert sich über Tatenlosigkeit Deutscher Behörden!

Ein LKW-Fahrer darf nach VO (EG) 561/2006 Artikel 8 Absatz 8 seine regelmäßige Wochen-ruhezeit von 45 Stunden nicht im Führerhaus verbringen. Auch mehrwöchige Touren osteu-ropäischer Billigflotten aus dem Transportgewerbe verstoßen gegen diese Verordnung und gegen die sogenannte Kabotage. Obwohl sich das illegale Verhalten der ausländischen Speditionen negativ für die inländischen Transportunternehmen auswirkt, unternehmen die die deutschen Kontrollbehörden nur sehr wenig oder gar nichts, so Franz Xaver Winklhofer stellvertretender Bundesvorsitzende der Kraftfahrergewerkschaft (KFG).

assets/CGB-Inhalte/FotoDatenbank/Menschen/Nuerburgring 009klein.JPG

                                  Raymond Lausberg, Frau Lausberg und Franz Xaver Winklhofer

Im Auftrag des Bundesvorsitzenden Willy Schnieders hat sich Winklhofer am Nürburgring mit dem belgischen Polizeibeamten Raymond Lausberg getroffen. Denn Lausberg kontrolliert sehr streng die Einhaltung der EU Bestimmungen und Gesetzte. In Belgien gibt es für Ver-stöße gegen die VO (EG) 561/2066 Strafen bis 1800 €. Daher können wir von der KFG nicht nachvollziehen, dass in Deutschland weder BAG noch Verkehrspolizei kontrolliert, ob die Bestimmungen der 45 stündigen Ruhezeit oder der Kabotage eingehalten werden, so Wink-lhofer. Selbst im Bußgeldkatalog sind keine Bußgelder vorgesehen.

Zurück

CGB > Archiv > Pressemitteilungen > Leseansicht

Gedruckt am 23.04.2024 9:04.