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STREIKRECHT HAT VERFASSUNGRANG ! CGB WARNT GROSSE KOALITION VOR EINGRIFFEN IN DIE TARIFAUTONOMIE

Der Lokführerstreik zu Beginn der Herbstferien in neun Bundesländern hat die Deutsche Bahn empfindlich getroffen. Die Leidtragenden waren und sind die Bahnkunden, die sich auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen mussten und müssen. Dies rechtfertigt jedoch keine Eingriffe ins Streikrecht, wie sie Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) mit einem Gesetz zur Tarifeinheit plant.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und Bundesvorstandsmitglied der CDU-Sozialausschüsse: „Die DGB-Gewerkschaften haben keinen Monopolanspruch auf das Streikrecht. Auch berufsständische und Spartengewerkschaften haben das Recht, für die Interessen ihrer Mitglieder mit den Mitteln des Arbeitskampfrechts zu streiten. Nicht ohne Grund hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Die Forderung der Arbeitgeber nach gesetzlicher Wiederherstellung der Tarifeinheit, steht daher nicht nur im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung; sie ist auch in höchstem Maße unglaubwürdig und scheinheilig. Schließlich waren es die Arbeitgeber, die Flächentarifverträge durch Outsorcing und Beschäftigung von Leiharbeitnehmern unterlaufen und damit die Tarifeinheit aufgegeben haben.“

Machtkämpfe zwischen Gewerkschaften sind nach Auffassung des CGB legitime Folge der Koalitionsfreiheit und des Gewerkschaftspluralismus. Wenn die Lokführergewerkschaft GDL den aktuellen Tarifkonflikt bei der Bahn zu einem Machtkampf mit der konkurrierenden Eisenbahnund Verkehrsgewerkschaft EVG nutzt, ist die Politik hieran im übrigen mitschuldig. Eine Gewerkschaft, die befürchten muss, das zukünftig nur noch die größte im Unternehmen vertretene Gewerkschaft Tarife aushandeln und zum Streik aufrufen darf, ist zu ihrer Existenzsicherung nachgerade gezwungen, um ihre betriebliche Vorherrschaft zu kämpfen. Welcher Arbeitnehmer würde sich noch einer Gewerkschaft anschließen, die keine Einflussmöglichkeiten auf das Tarifgeschehen hat ? Der CGB und seine Berufsgewerkschaften warnen daher nochmals nachdrücklich vor gesetzlichen Eingriffen in die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Solle die Große Koalition entgegen der Bedenken aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und maßgeblicher Arbeitsrechtler wie Prof. Wolfgang Däubler dennoch an ihrem Vorhaben zur Wiederherstellung der Tarifeinheit festhalten, so bliebe den Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer existentiellen Rechte nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht, wie ihn der Beamtenbund vorsorglich bereits angekündigt hat.

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Gedruckt am 18.04.2024 5:46.