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Berlin: CGB unterstützt Lohnuntergrenze im Bereich der Zeitarbeit, bedauert aber die Ungleichbehandlung zwischen alten und neuen Bundesländern

Das Bundeskabinett beschloss heute die neue Lohnuntergrenze im Bereich der Zeitarbeit. Nach der Verordnung gilt für die Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze von 7,89 Euro in den alten und 7,01 Euro in den neuen Bundesländern sowohl für die Verleih-, wie auch für die verleihfreien Zeiten. Mit Wirkung vom 1. November 2012 wird die Lohnuntergrenze in den alten Bundesländern auf 8,19 Euro und in den neuen Bundesländern auf 7,50 Euro angehoben.

So sehr der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) die Etablierung einer Lohnuntergrenze auch befürwortet, vor allem da die Mindestentgelte sowohl für inländische, wie auch ausländische Unternehmen gelten und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell deutlich besser gestellt und abgesichert werden, so kritisch bewertet er den Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern.

Die Teilung Deutschlands muss nach mehr als 20 Jahren der deutschen Einheit auch endlich im Einkommen überwunden werden. Die Etablierung von verbindlichen Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit ist ein wichtiger Schritt, um ein angemessenes Einkommen zu sichern und damit auch ein Baustein, mit dem der sich abzeichnenden Altersarmut entgegen getreten werden kann.

„Wir brauchen den Schutz des Mindesteinkommens durch Lohnuntergrenzen in den für Niedriglohn besonders anfälligen Bereichen. Wir brauchen diesen Schutz in Deutschland aber einheitlich und nicht gespalten“, so der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog.

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Gedruckt am 23.04.2024 18:37.