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DHV Tarifverträge bei Asklepios weiter wirksam

Hamburg, den 19. April 2012 Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 die Anträge der verdi und des Betriebsrates der Asklepios Klinik St. Augustin auf Feststellung der Nichtigkeit der von der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. abgeschlossenen Tarifverträge zurückgewiesen. Die Tarifverträge, die deutliche Vergünstigungen für die Beschäftigten der Asklepios Klinik St. Augustin vorsehen, behalten somit ihre Gültigkeit.

Das Bundesarbeitsgericht hat im Übrigen, wie bereits das Landesarbeitsgericht Hamburg, alle Anträge des Betriebrates der Asklepios Klinik St. Augustin als unzulässig zurückgewiesen. Nach den mündlichen Ausführungen des Senates fehlt es dem Betriebsrat bereits an der zwingend erforderlichen Antragsbefugnis.

Zwar ist das Bundesarbeitsgericht der Meinung von verdi gefolgt, dass die Satzung der Berufsgewerkschaft DHV für den Sonderfall des Bereiches der Asklepios Klinik St. Augustin die Tarifzuständigkeit nicht abdeckt und hat dem Antrag von verdi stattgegeben. Dem gegenüber hat das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem ähnlich gelagerten Fall im Februar 2012 die Satzung der Berufsgewerkschaft DHV als hinreichend klar bestimmt und tragfähig erachtet und einen gleich gelagerten Antrag der verdi zurückgewiesen.

„Wir sind jetzt wieder in der unbefriedigenden Situation, dass zwei höchstrichterliche Entscheidungen unsere Satzung unterschiedlich bewerten. Aufgrund der Klagefreudigkeit der verdi, die seit mehreren Jahren annährend jede Tarifzuständigkeitsregelung unserer Satzung überprüfen lässt, waren wir bereits mehrmals gezwungen, unsere Satzung an die jeweilige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzupassen. Aus den mündlichen Erläuterungen der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts entnehmen wir die Aufgabe, unsere Satzung hinsichtlich der Tarifzuständigkeit zu präzisieren, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen künftig auszuschließen und Rechtsklarheit zu schaffen“, so Gunter Smits Bundesvorsitzender der Berufsgewerkschaft DHV.

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