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Ja zur Lohnuntergrenze

Berlin/15.11.2011 Der Christliche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung des CDU-Parteitages eine Lohnuntergrenze einzuführen, ohne dass dadurch in die Tarifautonomie eingegriffen wird. Nach Meinung des CGB ist die Tarifautonomie einer der Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Wo aber die Mechanismen des Marktes nicht greifen und die wirtschaftliche Übermacht der Arbeitgeber zur Ausbeutung der Menschen führt, ist staatliche Einflussnahme geboten.

Nach diesem Parteitag sind weitergehende Forderungen nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn innerhalb der CDU vom Tisch. Das ist gut so, denn ein solcher, allumfassender gesetzlicher Mindestlohn würde, wenn man z. B. die Zeitarbeitslöhne ansetzen wollte, zu einem Eingriff in viele geltende Billigtarife führen, wobei diese nahezu ausschließlich von DGB-Gewerkschaften abgeschlossen sind. Damit würde in den Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes eingegriffen und der Verfassungskonflikt offenkundig.

Parteitagsbeschlüsse schaffen noch keine Gesetze. Innerhalb der CDU wird der mit überwältigender Mehrheit gefasste Beschluss schon jetzt unterschiedlich ausgelegt. Wann und in welcher Form er angesichts der Skepsis in der FDP durch die Koalition in ein Gesetz gegossen wird, ist völlig offen. Entscheidend wird sein, dass eine Lohnuntergrenze nach Regionen und Branchen unterschiedlich sein kann. Die „allgemein verbindliche Lohnuntergrenze“ soll nach dem Beschluss nur dort eingeführt werden, wo es keine Lohntarife gibt. Tarifverträge aber werden zumeist branchenbezogen und auf regionaler Ebene abgeschlossen. Das wird eine neue Lohnuntergrenze abbilden müssen.

Dem Gesetzgeber ist zu wünschen, dass er den Spagat zwischen Tarifautonomie und Lohnuntergrenze so meistert, dass der Ausbeutung von Menschen durch gewinnmaximierte Arbeitgeber ein Riegel vorgeschoben wird.

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