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Stellungnahmen

Stellungnahme zur Verordnung zur Gewährung eines Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit

Entwurf einer Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (Begrenzte Dienstfähigkeit - Zuschlagsverordnung – BDZV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Schreiben übersende ich Ihnen die von den Kollegen unserer zuständigen Fachgewerkschaft GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen) erstellte Stellungnahme des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands zu dem uns übersandten Verordnungsentwurf.

An dem uns übersandten Entwurf ist nach unserer Beurteilung nichts zu beanstanden. Wir sehen es als großen Vorteil an, wenn Frühpensionierungen verhindert werden können, da dem Betroffenen nicht der Eindruck vermittelt wird, er stehe abseits und sei nicht mehr erwünscht. Der Ausgleich des Einkommensverlustes bei TZ durch Krankheit bzw. die Regelungen dazu sind der absolut richtige Schritt, da mit der Möglichkeit auch der Lebensarbeits- und Dienstzeit Rechnung getragen wird. Hier zeigt sich auch der Respekt gegenüber der betroffenen Person und der sie betreffenden Umstände.

Diese Möglichkeit würde uns überall im Arbeitnehmer- und Beschäftigtenbereich viele Probleme ersparen. Als Beispiel sei hier die 40 Jahre dauernde Beschäftigung in der Pflege und der daraus folgende Bandscheibenvorfall oder die Depression anzuführen. Aus einer solchen persönlichen Situation folgt regelmäßig die Auswahl zwischen Hartz 4 oder Rentenabzügen. Diese Situation ist dringend zu verbessern.

Wir fordern daher die in der Verordnung geregelte Möglichkeiten für alle Arbeitnehmer und Beschäftigungsverhältnisse zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hertzog
Generalsekretär

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Gedruckt am 18.04.2024 21:24.