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Equal Pay Day 2014 CGM fordert Chancengleichheit in der Arbeitswelt!

Der Equal Pay Day, der internationale Aktionstag für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, wurde 2008 erstmals in Deutschland durchgeführt, um auf die bestehenden Lohnunterschiede hinzuweisen. „Bis heute hat sich leider nicht viel verändert. Frauen verdienen in Deutschland immer noch fast 22 Prozent weniger als Männer. Diese Ungerechtigkeit muss endlich beseitigt werden“, fordert der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Adalbert Ewen.

In keinem anderen europäischen Land sei der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern so ausgeprägt wie in Deutschland. Angesicht eines sprunghaften Anstiegs der Lücke nach der Familienpause, müsse insbesondere über Möglichkeiten nachgedacht werden, Familie und Beruf noch besser zu vereinbaren, damit Frauen nicht nur die Aussicht auf einen Teilzeitarbeitsplatz haben. „Wir halten es für richtig, dass Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren und zu einem Zeitpunkt nach Vereinbarung anstandslos wieder erhöhen können – ohne Lohneinbußen durch die Auszeit hinnehmen zu müssen“, so Ewen. Sollte die Aufstockung von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle seitens der Arbeitgeber nicht freiwillig ermöglicht werden, müsse auch über eine gesetzliche Regelung nachgedacht werden.

Familienbedingte Ausfallzeiten sollten außerdem bei Gehaltssteigerungen berücksichtigt werden. Freigestellte Betriebsräte würden beispielsweise so bezahlt, wie wenn sie in ihren eigentlichen Berufen eine gewisse berufliche Weiterentwicklung machen würden. Dieses Prinzip könne man auch bei Eltern anwenden, die sich für die Erziehung von Kindern eine Auszeit nehmen.

Aber auch die Einführung eines Mindestlohnes halte die CGM für dringend notwendig, da nach einem IAQ-Bericht der Universität Duisburg Essen Frauen von Niedriglöhnen doppelt so häufig betroffen seien wie Männer. Demnach verdiente 2011 jede dritte vollzeitbeschäftigte Frau weniger als 1802 Euro brutto im Monat, also der Summe, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in jenem Jahr als Niedriglohnschwelle definiert wurde. In absoluten Zahlen gemessen waren 2,6 Millionen Frauen mit Vollzeitjob Geringverdiener. Von den Männern war „nur“ jeder sechste von Niedriglohn betroffen. Insofern seien auch die Gewerkschaften in der Pflicht, ab 2015 nicht per Tarifvertrag nach unten von einem gesetzlichen Mindestlohn abzuweichen. „Die Fehler, die alle Gewerkschaften in der Zeitarbeit gemacht haben, dürfen wir beim Mindestlohn nicht noch einmal verüben“, so der Wunsch Ewens. Die CGM habe sich bereits im Herbst 2012 freiwillig selbst dazu verpflichtet, keinen Tarifvertrag unter 8,50 Euro abzuschließen. „Wenn sich alle Gewerkschaften an die gesetzliche Lohnuntergrenze halten, helfen wir nicht nur vielen Beschäftigten im Niedriglohnbereich im Allgemeinen, sondern vielen Frauen im Besonderen ab dem Jahr 2015 deutlich mehr zu verdienen“.

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Gedruckt am 24.04.2024 22:46.